Behandlung von Zisternen und Regentonnen


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö beschliessend 1.2

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat beschließt, Zisternen mit Überlauf in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gebührenmindernd bei der Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigen, sofern sie über ein Behältervolumen von mindestens 4,0 m³ unter dem Notüberlauf verfügen, ortsfest installiert und ganzjährig nutzbar sind. Je vollem m³ Aufnahmevolumen wird die gebührenpflichtige Fläche bei Zisternen mit Brauchwassernutzung um 25 m² und bei Zisternen mit ausschließlicher Gartenwassernutzung um 10 m² vermindert. Die Höhe des Abzugs ist auf die Größe der an die Zisterne angeschlossenen Flächen begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Weiterhin soll bei Zisternen mit gleichzeitiger Brauchwassernutzung eine Gebührenerhebung bei der Schmutzwassergebühr erfolgen. Die Regelung in der aktuellen BGS/EWS, § 10 Abs. 2, dass aus Regenwassernutzungsanlagen zugeführte Wassermengen nicht als Abwassermengen gelten, entfällt künftig. Die Veranlagung der Schmutzwassergebühr erfolgt entsprechend der Reglung in der Mustersatzung über gesondert zu installierende Wasserzähler oder Pauschalmengen in Abhängigkeit zur Personenzahl (15 m³ pro Person und Jahr, zusammen mit dem nachgewiesenen Frischwasserbezug aber nicht weniger als 35 ³ pro Person und Jahr)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2018 10:41 Uhr