Bauvoranfrage; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (6 WE), Haarstraße 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Von der abstandsflächenrechtlichen Regelung innerhalb des einfachen Bebauungsplans „Altort Großostheim“ wird eine Befreiung in Aussicht gestellt. 

  1. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. von den Regelungen der Gestaltungssatzung für die Ortskerne werden folgende Befreiungen/Abweichungen in Aussicht gestellt:
  1. Überschreitung der max. zulässigen Gaubenbreite bei den vier geplanten Gauben zur Haarstraße mit einer Breite von jeweils 2,40 m, lt. Gestaltungssatzung max. 1,50 m
  2. Überschreitung der max. zulässigen Gaubenbreite bei den zwei geplanten Gauben zur Grabenstraße mit einer Breite von jeweils 4,70 m, lt. Gestaltungssatzung max. 1,50 m
  3. Überschreitung der max. zulässigen Giebelbreite durch die beiden geplanten Giebel mit einer Breite von ca. 5,70 m bzw. 5,80 m, lt. Gestaltungssatzung max. 1,50 m
  4. Errichtung von liegenden Dachflächenfenster, lt. B-Plan unzulässig

  1. Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Sachverhalt genannten Gestaltungsdetails Nr. 1-3 bei einem späteren Bauantrag entsprechend zu berücksichtigen bzw. mit der Verwaltung abzustimmen sind.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2021 09:14 Uhr