Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2025 mit Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 5

Beschluss

Der bestehende Kalkulationszeitraum für die Berechnung der Wassergebühren wird mit Ende 2024 vorzeitig abgekürzt und beginnend ab 2025 auf einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2027 festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Wasserversorgungsanlage 2.544.893,15 € zu Grund gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Verbrauchsmengen ermittelt sich folgender Gebührensatz

       Wasser:        Gebühr: 3,13 €/m³ (netto, zzgl. 7 % USt = 3,35 €/m³)

Der beigefügen Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Datenstand vom 31.03.2025 09:07 Uhr