Erneute Behandlung; Nachgenehmigung eines Mehrfamilienhauses mit brandschutztechnischer Ertüchtigung, Großostheimer Straße 25, OT Pflaumheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 13.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 42. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 12.10.2023 ö beschliessend 1.2
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 50. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.06.2024 ö beschliessend 1.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe (keine gesicherte Erschließung) als Gesamtvorhaben nicht erteilt. 

  1. Die Erschließungssituation hinsichtlich der Entwässerung ist dahingehend umzuplanen, dass das Gebäude für eine gesicherte Erschließung über die Großostheimer Straße angeschlossen und entwässert wird. 

  1. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist eine Kostenübernahmeerklärung für den neuen Entwässerungsanschluss durch den Bauherrn vorzulegen.  

  1. Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden bei erfolgter Umplanung in Aussicht gestellt: 
  • Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wandhöhe von 7,77 m, lt. B-Plan max. 5,80 m
  • Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen + Dachvollgeschoss (II+DV), lt. B-Plan max. zwei Vollgeschosse (II)
  • Errichtung eines Satteldachs mit einer Neigung von 50 Grad, lt. B-Plan 25-32 Grad

  1. Bei einer entsprechenden Umplanung (Entwässerung) wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2024 10:38 Uhr