Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Hinterm Hag 21, OT Wenigumstadt
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird erteilt.
- Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden erteilt:
- Errichtung des geplanten Wohnhauses mit einem Walmdach und einer Neigung von 25 Grad, lt. Bebauungsplan Satteldach (25-30 Grad)
- Überschreitung des Baufensters durch das geplante Wohnhaus mit einer Fläche von ca. 47,43 m²
- Überschreitung des Baufensters durch die geplante Garage mit einer Fläche von ca. 4,47 m²
- Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe von 6,10 m, hier 6,16 m
- Errichtung der geplanten Garage mit einem begrünten Flachdach und einer Neigung von 0 Grad, lt. Bebauungsplan Satteldach mit einer Neigung von 8 Grad
- Errichtung der geplanten Garage mit einer mittleren Wandhöhe von 2,72, lt. Bebauungsplan max. 2,50 m
- Nichteinhaltung des Mindestgrenzabstandes bei zweigeschossiger Bauweise von 4,0 m, hier lediglich 3,0 m (nördlich) und 1,232 m (westlich)
- Vom Antragsteller ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine Kostenübernahmeerklärung für den neuen Wasser- und Kanalanschluss einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2024 08:29 Uhr