Änderung der Sanierungssatzungen nach § 142 BauGB für die Bereiche "Altort Großostheim", "Altort Pflaumheim" und "Altort Wenigumstadt"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 10.08.2017 ö 1.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorliegenden Entwürfe der Sanierungssatzung in der Fassung vom 10.08.2017 als Neufassung für die Sanierungssatzungen „Altort Großostheim“, „Altort Pflaumheim“ und „Altort Wenigumstadt“. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt die Satzungen auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

Für die Sanierungsgebiete „Altort Großostheim“, „Altort Pflaumheim“ und „Altort Wenigumstadt“ gemäß den Satzungen vom 10.08.2017 wird für Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird, die Genehmigung allgemein erteilt.
Der Markt Großostheim wird die Abbruchgenehmigungen nur verweigern, wenn die Denkmalschutzbehörde die Erhaltungswürdigkeit und die Denkmaleigenschaft bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.09.2018 10:50 Uhr