Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Obere Mühle", OT Großostheim - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, ggf. Billigungs- und Offenlagebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 02.11.2017 ö 3.1

Beschluss

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 319 der Gemarkung Großostheim wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§§ 12, 30 Abs. 2 BauGB) als Bebauungsplan der Innentwicklung (§ 13a BauGB) beschlossen.
  2. Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes des Büros Striewe, Aschaffenburg i.d.F. vom 26.10.2017 sowie die Entwurfsplanungen des Büros Schuler und Schickling, Großostheim. Vor der Durchführung der Offenlage ist noch eine bauplanerische Regelung der Abstandsflächenthematik unter Ausnutzung der Festsetzungsmöglichkeiten des Baugesetzbuches (BauGB) vorzunehmen. Dies hat so zu erfolgen, dass keine Änderungen mehr am von den Nachbarn grundsätzlich mitgetragenen Vorhaben selbst erfolgen müssen.
  3. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt, die Änderung im Sinne von Nr. 2 dieses Beschlusses umzusetzen. Auf eine erneute Beschlussfassung zur Billigung des Bebauungsplanentwurfes wird verzichtet.
  4. Die Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) wird durch die Verwaltung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgt durch das Büro Striewe.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen Entwurf des Durführungsvertrages auszuarbeiten und zur weiteren Abstimmung dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2018 10:46 Uhr