Teilabschlussbetriebsplan mit geplanter Entlassung aus dem Bergbaurecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 2.2

Beschluss

Hinsichtlich des Teilabschlussbetriebsplanes ist folgender Einwand vorzubringen:
  1. Die Erschließung ist nicht wie in den Antragsunterlagen dargestellt gesichert. Vielmehr handelt es sich bei Strom-, Wasser- und Telefonleitungen um dinglich ungesicherte Leitungen. Ein Kanalanschluss liegt nicht vor. Eine Versorgung mit Strom- und Telefonleitungen über die Grundstücke der des Marktes Großostheim werden noch bis spätestens 31.12.2018 geduldet. Der provisorische Bauwasseranschluss für die Versorgung mit Trinkwasser wird ebenfalls bis 31.12.2018 geduldet. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde Schaafheim eine Sicherstellung der gesicherten Erschließung gemäß den Ausführungen in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quarzsand-Tagebau“ zu gewährleisten.
  2. Eine baurechtliche Ausnutzung der Fläche zu späteren Errichtungen einer Halle bzw. generell innerhalb der maßgeblichen Baugrenzen ist erst dann möglich, wenn – wie in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie im Gutachten des Büros Wölfel dargelegt – der Lärmschutzwall an der Landesgrenze bis zu 147 m über NN gemäß der Planung nach Variante 4.1 angelegt ist oder der Nachweis geführt werden kann, dass die nun geplanten Veränderungen keine nachteiligen Auswirkungen den Ortsteil Ringheim haben.
  3. Eine Anlegung des Lärmschutzwalls auf der Fläche 3.1 ist vordringlich und möglichst in einer geschlossenen (bislang nicht dargestellten) Variante mit der ursprünglich geplanten Höhe von 12 m voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.09.2018 10:41 Uhr