Richtlinien für Hortgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Schul,- Sport,- Kultur- und Sozialausschusses, 17.10.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Als Mindestgebühren gelten ab dem 01.09.18 die Monatsgebühren aus § 4 Abs. 1 Spalte 4 (Kindergartengebühr), § 5 (Verpflegung) und § 5a (Spiel- und Getränkegeld) der Gebührensatzung des Marktes Großostheim über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder.
Entsteht bei Unterschreitung der Mindestgebührensätze ein Defizit, wird dies bis zur Grenze der Mindestgebühren nicht vom Markt Großostheim getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.09.2018 11:49 Uhr