Bauvoranfrage; Abbruch Wohn- und Nebengebäude, Neubau von zwei Wohngebäuden mit Carport, Schillerstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 13.08.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund des im Sachverhalt genannten Grundes nicht in Aussicht gestellt. 
  2. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans „Ebenung“ in Form eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren in Bezug auf die Bebaubarkeit (Baufenster) der beiden Grundstücke mit den Fl.Nrn. 18119 und 18119/3 der Gemarkung Großostheim zu beschließen. Vorher ist die Kostenübernahme durch den Bauherrn zuzusichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2021 11:39 Uhr