Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Mosbach“ mit 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schaafheim - frühzeitige Beteiligung des Marktes Großostheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Zu den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Mosbach“ mit 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schaafheim wird folgende Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen:
  1. Es wird grundsätzlich Bezug auf unsere bereits ergangenen Hinweise und Anregungen im Rahmen der Bauleitplanung „Am Mischborn“ genommen.
  2. Bei der Fortschreibung bzw. Endfassung des Verkehrsgutachtens sind sowohl die Verkehrsbelastungen des Lebensmittelmarktes als auch die bereits ermittelten Verkehrsbelastungen aus dem Wohngebiet „Am Mischborn“ summiert zu betrachten.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass hiesige Planung auch Auswirkungen auf das direkt betroffene Wasserrecht des RÜB Mosbach hat, da dieses mit mehr Schmutzwasser beaufschlagt wird. Im Trockenwetterfall erscheint dies problemlos, da die entsprechenden Reserven bis zur maximalen Menge vorhanden sind. Diese liegt bei 40 l/s und im Trockenwetterfall fließen hier ca. 8-12 l/s. Allerdings hat es Auswirkungen auf die Entlastungsmenge und -häufigkeit im Regenwetterfall. Nachdem das Wasserrecht hierzu jedoch nicht dem Markt Großostheim unterliegt, sondern die Gemeinde Schaafheim Erlaubnisinhaberin ist, muss sie sich mit der Wasserrechtsbehörde und dieser Thematik befassen. Insgesamt darf die maximale Abflussmenge die genannten 40 l/s nicht überschreiten, denn darauf ist schließlich das nachfolgende System bis hin zur Kläranlage bemessen. Das Schmutzwasser ist in Fließrichtung vor der Drossel anzuschließen, um die entsprechenden Wassermengen messen und regulieren zu können.
  4. Für die Einleitung des Niederschlagswassers in den Vorfluter ist im Rahmen der Antragstellung für das Wasserrecht aufzuzeigen, welche Veränderungen sich im Hauptbach (Pflaumbach) ergeben und wie sichergestellt wird, dass sich dadurch keine negativen Auswirkungen auf die stromabwärtigen Unterlieger in Wenigumstadt, Pflaumheim und Großostheim entstehen. Ggf. sind Rückhaltevolumen zum gedrosselten Abfluss vor einer Einleitung zu schaffen.
  5. Wie auch bereits für das Baugebiet „Am Mischborn“ sind auch ergänzend für die hiesige Planung zwischen der Gemeinde Schaafheim und dem Markt Großostheim die Auswirkungen auf die im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung von Kosten für die Abwasserentsorgung zu überprüfen. Insbesondere die Kostenaufteilung bei der Sanierung und Reparatur der entsprechenden Verbandsanlagen bis zur Kläranlage.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass -anders als bei einem Angebotsbebauungsplan- die rechtlich und tatsächlich gesicherte Erschließung im Verfahren abzubilden ist, da der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird. Die in der Anlage 3 derzeitige Ausführung, dass im Zuge der technischen Erschließungsplanung die Leistungsfähigkeit des Vorfluters zu prüfen ist und geeignete Behandlungs-/Rückhaltemaßnahmen festzulegen sind, erscheint nach unserer Auffassung derzeit nicht ausreichend.
  7. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan aufgeführten „3 Bäume event. zu erhalten“ sind zu erhalten, insbesondere aufgrund des ortsbildprägenden Standorts am Ortsausgang von Mosbach bzw. Ortseingang von Wenigumstadt.
  8. Aufgrund der Themenstellung „Flächenverbrauch“ bzw. eines generell ressourcenschonenden Umgangs sollte die Neuausweisung dieser Flächen grundsätzlich hinterfragt/überdacht werden, nachdem in unmittelbarer Nähe bereits ein Lebensmittelmarkt vorhanden ist und entsprechende Bestandsflächen genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2021 09:14 Uhr