Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Großostheim (Kita-Gebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 37. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 2
Haupt- und Finanzausschuss 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.08.2022 ö vorberatend 4
Marktgemeinderat 38. Sitzung des Marktgemeinderates 01.09.2022 ö 4

Beschluss

1. Die Verpflegungspauschalen werden wie folgt festgesetzt:
  • Monatliche Verpflegungspauschale für fünf Tage/Woche 84 Euro
  • Monatliche Verpflegungspauschale für vier Tage/Woche 67 Euro
  • Monatliche Verpflegungspauschale für drei Tage/Woche 50 Euro
  • Monatliche Verpflegungspauschale für zwei Tage/Woche 34 Euro
  • Monatliche Verpflegungspauschale für einen Tag/Woche 17 Euro
2. Das Einzelessen wird auf 5 Euro pro Essen festgesetzt.
3. Die in der Entwurfsfassung vorgelegte Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Großostheim (Kita-Gebührensatzung) in der heute vorliegenden Fassung wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Caterer über eine technische Lösung bei der Abrechnung des Essens direkt zwischen den Eltern und der MOSAIK Mehrgenerationenhaus Bachgau gGmbH  (siehe Realschule) zu verhandeln und bis zum 31.12.2022 ein Ergebnis vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2022 11:27 Uhr