Neubau eines Gartenhauses, Reischklinge, Fl.Nr. 3365 der Gemarkung Großostheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 34. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 09.02.2023 ö beschliessend 1.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird erteilt. 
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden erteilt: 
  • Nichteinhaltung des festgesetzten Seitenverhältnisses von 2:3
  • Überschreitung des festgesetzten Baufensters mit einer Fläche von 0,61 m² durch das Gartenhaus
  • Überschreitung des festgesetzten Baufensters mit einer Fläche von 7,67 m² durch die überdachte Terrasse

  1. In der Baugenehmigung ist eine Auflage aufzunehmen, dass von Seiten der Bauherrschaft aufgrund der Verschiebung des Gartenhauses nach Osten keine Ansprüche hinsichtlich des geringeren Abstandes des Gartenhauses zum Weinbaugebiet geltend gemacht werden können bzw. dadurch verursachte Einwirkungen hinzunehmen sind. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 07:38 Uhr