Datum: 07.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Großostheim
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass einer Hebesatzsatzung
2 Änderung der Wasserabgabesatzung hier: Insbesondere Aufhebung des begründungslosen Widerspruchsrechts zum Einbau von Funkwasserzählern
3 Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf eine Neukalkulation ab 2025
4 Neukalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2025 mit Satzungsbeschluss
5 Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2025 mit Satzungsbeschluss
6 Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
7 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestellung eines Notkommandanten für die Freiwillige Feuerwehr in Wenigumstadt
8 Bericht des Bürgermeisters
9 Verschiedenes

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1. Erlass einer Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Großostheim) 61. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.10.2024 ö vorberatend 2
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 1

Beschluss

Der vorgelegten Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern des Marktes Großostheim (Hebesatzsatzung) mit gegenüber 2024 unveränderten Hebesatzhöhen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Änderung der Wasserabgabesatzung hier: Insbesondere Aufhebung des begründungslosen Widerspruchsrechts zum Einbau von Funkwasserzählern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Großostheim) 61. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.10.2024 ö vorberatend 3
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 2

Beschluss

Der vorgelegten Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Großostheim wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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3. Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf eine Neukalkulation ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 3

Beschluss

Für die nach § 12 (1) Ziffer 2 KommHV erforderliche kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird der Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2024 (Verbuchung in Haushaltsjahr 2025) neu auf 2,00 v.H. festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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4. Neukalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2025 mit Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 4

Beschluss

Der bestehende Kalkulationszeitraum für die Berechnung der Abwassergebühren wird mit Ende 2024 vorzeitig abgekürzt und beginnend ab 2025 auf einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2027 neu festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Schmutzwasserbeseitigung ein Betrag von 2.372.972,70 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung von 591.883,44 € zu Grunde gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Einleitungsmengen und Verteilungsflächen ermitteln sich folgende Gebührensätze

       Schmutzwasser:        Gebühr: 2,66 €/m³
         Niederschlagswasser:        Gebühr: 0,28 €/m².

Der beigefügten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

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5. Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2025 mit Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 5

Beschluss

Der bestehende Kalkulationszeitraum für die Berechnung der Wassergebühren wird mit Ende 2024 vorzeitig abgekürzt und beginnend ab 2025 auf einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2027 festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Wasserversorgungsanlage 2.544.893,15 € zu Grund gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Verbrauchsmengen ermittelt sich folgender Gebührensatz

       Wasser:        Gebühr: 3,13 €/m³ (netto, zzgl. 7 % USt = 3,35 €/m³)

Der beigefügen Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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6. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 6

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Umstellung der Verwaltung von einer schriftlichen Ladung in Papier auf eine künftig ausschließlich digitale Ladung mit Wirkung zum 01.01.2025 zu. Ab dem 01.12.2024 soll die Ladung parallel zum Papier auch elektronisch erfolgen, um die Zuverlässigkeit entsprechend zu prüfen. 
  2. § 24 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Großostheim wird dazu in der o.g. Form angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestellung eines Notkommandanten für die Freiwillige Feuerwehr in Wenigumstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Mirko Daniel gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 BayFwG zum Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wenigumstadt zu bestellen. 
Die Bestellung des Notkommandanten endet mit der Bestätigung eines neu gewählten Kommandanten (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 8
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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö 9
Datenstand vom 31.03.2025 09:07 Uhr