Datum: 14.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Körperschaft: Markt Großostheim
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | beschliessend | 1 |
1.1. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 1), Bergstraße 12, OT Wenigumstadt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | beschliessend | 1.1 |
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird erteilt.
- Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden erteilt:
- Überschreitung des Baufensters durch das Wohnhaus mit einer Fläche von 0,37 m² und Überschreitung des Baufensters durch die überdachte Terrasse mit einer Fläche von 2,17 m²
- Überschreitung des Baufensters durch die Garage mit einer Fläche von 29,69 m²
- Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe von 6,10 m, hier 7,0 m
- Überschreitung der max. zulässigen Dachneigung von 25-30 Grad, hier 38 Grad
- Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und einem Dachvollgeschoss, lt. B-Plan max. zwei Geschosse zulässig
- Nichteinhaltung des Mindestgrenzabstandes von mind. 4,0 m des Mindestgebäudeabstandes von mind. dem doppelten Mindestgrenzabstand (mind. 8,0 m), hier 3,52 m Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. 7,23 m Abstand zum nächsten Gebäude
- Nichteinhaltung der zulässigen Wandhöhe und Dachneigung der Garage, lt. B-Plan max. 2,50 m Wandhöhe und 8 Grad Dachneigung, hier 3,0 m Wandhöhe sowie 2 % Dachgefälle (ca. 1,3 Grad)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
1.2. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage (Haus 2), Bergstraße 12 a, OT Wenigumstadt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | beschliessend | 1.2 |
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht erteilt.
- Das Bauvorhaben ist dahingehend umzuplanen, dass das Baugrundstück über die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 1906/1 der Gemarkung Großostheim (verkehrlich) erschlossen wird und die Planunterlagen entsprechend umgeändert werden.
- Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden bei einer entsprechenden Umplanung in Aussicht gestellt:
- Überschreitung des Baufensters durch die überdachte Terrasse mit einer Fläche von 2,17 m²
- Überschreitung es Baufensters durch die Garage mit einer Fläche von 29,69 m²
- Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe von 6,10 m, hier 7,0 m
- Überschreitung der max. zulässigen Dachneigung von 25-30 Grad, hier 38 Grad
- Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und einem Dachvollgeschoss, lt. B-Plan max. zwei Geschosse zulässig
- Nichteinhaltung des Mindestgrenzabstandes von mind. 4,0 m des Mindestgebäudeabstandes von mind. dem doppelten Mindestgrenzabstand (mind. 8,0 m), hier 3,52 m Abstand zur Grundstücksgrenze bzw. 7,23 m Abstand zum nächsten Gebäude
- Nichteinhaltung der zulässigen Wandhöhe und Dachneigung der Garage, lt. B-Plan max. 2,50 m Wandhöhe und 8 Grad Dachneigung, hier 3,0 m Wandhöhe sowie 2 % Dachgefälle (ca. 1,3 Grad)
- Bei einer entsprechenden Umplanung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung entsprechend zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
1.3. Wohnhausum- und anbau, Dresdner Straße 33, OT Ringheim
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | beschliessend | 1.3 |
Beschluss 1
- Das gemeindliche Einvernehmen wird als Gesamtvorhaben aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht erteilt.
- Bei entsprechender Umplanung (Reduzierung der Geschossfläche, Wegfall des Giebels bzw. Umplanung zu einer Gaube analog des Bebauungsplans) wird die Verwaltung ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen einschließlich der erforderlichen Befreiungen zu erteilen.
- Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden bei einer entsprechenden Umplanung in Aussicht gestellt:
- Überschreitung des Baufensters durch das Wohnhaus
- Überschreitung des Baufensters durch den Wintergarten
- Überschreitung des Baufensters durch den Carport mit Geräte- und Fahrradschuppen
- Überschreitung des Baufensters durch den geplanten Balkon
- Errichtung des Wohnhauses mit einer Hauptdachneigung von 33 Grad, lt. B-Plan 35-40 Grad
- Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhe (Wohnhaus) von 3,50 m, hier 3,71 m
- Überschreitung der max. zulässigen Höhe des Carports mit Fahrrad- und Geräteschuppens von straßenseitig 2,75 m, hier 3,0 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
2. Bauleitplanung "Holzweg", OT Pflaumheim; Vorberatung zur geänderten Verfahrensabwicklung - Sachstand und weiteres Vorgehen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | vorberatend | 2 |
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 44. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 30.11.2023 | ö | informativ | 2 |
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) | 67. Sitzung des Marktgemeinderates | 02.05.2024 | ö | 1 |
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Beschluss 2
- Die Aufstellung des Bebauungsplans „Holzweg“ wird auf Basis der bisherigen Plankonzeption unter Berücksichtigung der vorgestellten Anpassungen fortgeführt; einschließlich Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße für 2 Wohneinheiten auf 350 m² Grundstücksfläche.
- Die weitere Aufstellung des Bebauungsplans „Holzweg“ erfolgt im Normalverfahren und mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
- Für den naturschutzrechtlichen Eingriff erfolgt die notwendige Kompensation über das gemeindliche Ökokonto.
- Die aus der bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligung nach § 13b BauGB gewonnenen Erkenntnisse werden insoweit übernommen, weshalb gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB auf eine -erneute- frühzeitige Beteiligung abgesehen wird. Dementsprechend erfolgt für das Bebauungsplanverfahren gleich die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
- Für die Flächennutzungsplanänderung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Bürgel“ der Gemeinde Schaafheim - frühzeitige Beteiligung des Marktes gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | beschliessend | 3 |
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 53. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 17.10.2024 | ö | 3 |
4. Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) | 47. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss | 14.03.2024 | ö | 4 |