Datum: 13.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Körperschaft: Markt Großostheim
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 19:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der Bauanträge
1.1 Bauvoranfrage; Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen mit anschließender Neubebauung eines Wohn- und Geschäftshauses, Pflaumheimer Straße 13/Marienstraße 2
1.2 Umbau, Sanierung und Wohnhausanbau, Sanierung und Nutzungsänderung Nebengebäude zu Wohnraum, Am Wildgraben 14
1.3 Neubau eines Zweifamilienhauses, Tilman-Riemenschneider-Straße 2
2 Gestaltung des Außengeländer an der Fluchttreppe vom Kindergarten Wenigumstadt
3 Verschiedenes

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1. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 1
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1.1. Bauvoranfrage; Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen mit anschließender Neubebauung eines Wohn- und Geschäftshauses, Pflaumheimer Straße 13/Marienstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 1.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird als Gesamtvorhaben aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht in Aussicht gestellt. 

  1. Die Im Zuge der Bauvoranfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 

  1. Die Befreiung für die Überschreitung des Baufensters bei Variante 2 wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht in Aussicht gestellt. 

  1. Die Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Wohn- und Nutzungseinheiten von max. 12 Einheiten, hier 20 Wohn- oder Nutzungseinheiten geplant, wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht in Aussicht gestellt. 

  1. Der geplanten Bebauung mit einer gewerblichen Nutzung von ca. 1/4 der Nutzfläche wird unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass der Antragsteller eine Grunddienstbarkeit bezüglich des Immissionsschutzes auf dem Baugrundstück einträgt. Zudem hat der Eigentümer eventuelle Mieter durch Klauseln im Mietvertrag entsprechend an den Inhalt der Dienstbarkeit zu binden. 

Folgende Auflage soll deshalb in dem Vorbescheid des Landratsamtes aufgenommen werden: "Der/Die Eigentümer haben es zu unterlassen, Wohnungen an etwaige Mieter zu vermieten, die nicht im Mietvertrag auf die eingetragene Grunddienstbarkeit hinsichtlich des Immissionsschutzes schuldrechtlich gebunden wurden."

  1. Da sich die Variante 1 harmonisch in die Nachbarbebauung einfügt und auch keine Befreiung hinsichtlich des Baufensters erforderlich ist, wird die Variante 1 für die weitere (Um-)Planung bevorzugt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Umbau, Sanierung und Wohnhausanbau, Sanierung und Nutzungsänderung Nebengebäude zu Wohnraum, Am Wildgraben 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 1.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird als Gesamtbauvorhaben aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht erteilt. 

  1. Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Umplanung (GFZ, Treppenhaus, Wandhöhe, Geschossigkeit) vorzunehmen. 

  1. Folgende Befreiungen werden bei erfolgter Umplanung in Aussicht gestellt: 
  • Errichtung des Zwischenbaus mit einem begrünten Pultdach und einer Neigung von 5 Grad, lt. B-Plan Satteldach mit 35-40 Grad
  • Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl II von max. 0,60, hier ca. 0,67

  1. Bei einer entsprechenden Umplanung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung zu erteilen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Neubau eines Zweifamilienhauses, Tilman-Riemenschneider-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 36. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.04.2023 ö beschliessend 1.1
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 1.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe als Gesamtbauvorhaben nicht erteilt. 

  1. Das Bauvorhaben ist dahingehend umzuplanen, dass die versiegelte Grundfläche (GRZ II) reduziert wird und demnach die Festsetzung hinsichtlich der max. zulässigen GRZ II eingehalten wird.

  1. Folgende Befreiungen werden bei erfolgter Umplanung in Aussicht gestellt: 
    • Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück (275 m²), lt. B-Plan ist auf Grundstücken bis zu 399 m² maximal eine Wohneinheit zulässig
    • Überschreitung des Baufensters an der nördlichen Gebäudeseite durch den Balkon mit einer Fläche von ca. 3,89 m²
    • Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite von max. 2,50 m, hier 2,92 m

  1. Bei einer entsprechenden Umplanung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen als laufende Verwaltung zu erteilen.

  1. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist eine Kostenübernahmeerklärung für die jeweiligen Anschlüsse durch den Bauherrn vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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2. Gestaltung des Außengeländer an der Fluchttreppe vom Kindergarten Wenigumstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö beschliessend 2

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der vorgestellten Variante 2 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss (Markt Großostheim) 57. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 13.03.2025 ö 3
Datenstand vom 10.04.2025 14:57 Uhr