Datum: 30.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einführung einer getrennten Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr)
1.1 Festlegung der Grundstücksabflussbeiwerte
1.2 Behandlung von Zisternen und Regentonnen
2 Quarzsandtagebau Schaafheim der Fa. Gerhard Höfling GmbH
2.1 Zukünftige Entwicklungen im Bereich der Kiesgrube
2.2 Teilabschlussbetriebsplan mit geplanter Entlassung aus dem Bergbaurecht
2.3 Hauptabschlussbetriebsplan 2017 - 2020
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Verschiedenes

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1. Einführung einer getrennten Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö beschliessend 1
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1.1. Festlegung der Grundstücksabflussbeiwerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö beschliessend 1.1

Beschluss

Für die Einführung der der Niederschlagswassergebühr werden folgende Stufen und Grundstücksabflussbeiwerte festgelegt:
Stufe
mittlerer Grundstücks-abflussbeiwert (GAB)
Abflussbeiwert
von - bis
Charakteristik der Überbauung und Befestigung
0
Einzelveranlagung
0,00 - 0,09

I
0,12
> 0,09 - 0,15
minimal
II
0,20
> 0,15 - 0,24
gering
III
0,30
> 0,24 - 0,36
normal
IV
0,45
> 0,36 - 0,54
hoch
V
0,65
> 0,54 - 0,75
sehr hoch
VI
0,90
> 0,75 - 1,00
maximal
Es wird ferner beschlossen, dass die Zuordnung zu einer Stufe widerlegt werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt, den jeweiligen Bereich des Abflussbeiwertes der Stufen I bis VI laut obiger Tabelle über- oder unterschreiet, oder um mindestens 200 m² von der ursprünglich bei der Zuordnung zu einer bestimmten Stufe ermittelten reduzierten Grundstücksfläche abweicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Behandlung von Zisternen und Regentonnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö beschliessend 1.2

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat beschließt, Zisternen mit Überlauf in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gebührenmindernd bei der Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigen, sofern sie über ein Behältervolumen von mindestens 4,0 m³ unter dem Notüberlauf verfügen, ortsfest installiert und ganzjährig nutzbar sind. Je vollem m³ Aufnahmevolumen wird die gebührenpflichtige Fläche bei Zisternen mit Brauchwassernutzung um 25 m² und bei Zisternen mit ausschließlicher Gartenwassernutzung um 10 m² vermindert. Die Höhe des Abzugs ist auf die Größe der an die Zisterne angeschlossenen Flächen begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Weiterhin soll bei Zisternen mit gleichzeitiger Brauchwassernutzung eine Gebührenerhebung bei der Schmutzwassergebühr erfolgen. Die Regelung in der aktuellen BGS/EWS, § 10 Abs. 2, dass aus Regenwassernutzungsanlagen zugeführte Wassermengen nicht als Abwassermengen gelten, entfällt künftig. Die Veranlagung der Schmutzwassergebühr erfolgt entsprechend der Reglung in der Mustersatzung über gesondert zu installierende Wasserzähler oder Pauschalmengen in Abhängigkeit zur Personenzahl (15 m³ pro Person und Jahr, zusammen mit dem nachgewiesenen Frischwasserbezug aber nicht weniger als 35 ³ pro Person und Jahr)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Quarzsandtagebau Schaafheim der Fa. Gerhard Höfling GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 2
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2.1. Zukünftige Entwicklungen im Bereich der Kiesgrube

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 2.1
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2.2. Teilabschlussbetriebsplan mit geplanter Entlassung aus dem Bergbaurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 2.2

Beschluss

Hinsichtlich des Teilabschlussbetriebsplanes ist folgender Einwand vorzubringen:
  1. Die Erschließung ist nicht wie in den Antragsunterlagen dargestellt gesichert. Vielmehr handelt es sich bei Strom-, Wasser- und Telefonleitungen um dinglich ungesicherte Leitungen. Ein Kanalanschluss liegt nicht vor. Eine Versorgung mit Strom- und Telefonleitungen über die Grundstücke der des Marktes Großostheim werden noch bis spätestens 31.12.2018 geduldet. Der provisorische Bauwasseranschluss für die Versorgung mit Trinkwasser wird ebenfalls bis 31.12.2018 geduldet. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde Schaafheim eine Sicherstellung der gesicherten Erschließung gemäß den Ausführungen in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quarzsand-Tagebau“ zu gewährleisten.
  2. Eine baurechtliche Ausnutzung der Fläche zu späteren Errichtungen einer Halle bzw. generell innerhalb der maßgeblichen Baugrenzen ist erst dann möglich, wenn – wie in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie im Gutachten des Büros Wölfel dargelegt – der Lärmschutzwall an der Landesgrenze bis zu 147 m über NN gemäß der Planung nach Variante 4.1 angelegt ist oder der Nachweis geführt werden kann, dass die nun geplanten Veränderungen keine nachteiligen Auswirkungen den Ortsteil Ringheim haben.
  3. Eine Anlegung des Lärmschutzwalls auf der Fläche 3.1 ist vordringlich und möglichst in einer geschlossenen (bislang nicht dargestellten) Variante mit der ursprünglich geplanten Höhe von 12 m voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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2.3. Hauptabschlussbetriebsplan 2017 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 2.3

Beschluss

Zum Hauptbetriebsplan 2017 bis 2020 wird Seitens der Marktgemeinde Großostheim folgendes eingewandt:
  1. Die Erhöhung der Abbaumenge auf 110.000 t/Jahr geht weit über die im Rahmenbetriebsplan unter Ziffer 7.1.6.2 dargestellte Höchstfördermenge von 100.000 t/Jahr hinaus. Dies entspräche aktuell einer Erhöhung um 10 %, was 10.000 t/Jahr sind. Eine Erhöhung der Menge bedarf insofern der Änderung des Rahmenbetriebsplanes und kann nicht durch den Hauptbetriebsplan abgedeckt werden. Der erhöhten Abbaumenge wird deshalb nicht zugestimmt.
  2. Durch die geplante Erhöhung der Abbaumenge ergeben sich vier Nachtfahrten, die in acht LKW-Bewegungen zu Buche schlagen. Es ist nicht nachgewiesen, welche immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen diese auf die vorhandene Wohnbebauung im Ortsteil Ringheim haben. Gleiches gilt für die geplante Wohnbebauung im noch zu erschließenden Baugebiet Baumschulgelände.
Ausgehend davon, dass derzeit in den Nachtzeiten (22.00 bis 6.00 Uhr) weitestgehend Ruhe ist, werden die geplanten Nachtfahrten – auch bei Einhaltung etwaiger Grenzwerte – als Störfaktor empfunden werden.
Da Fahrbewegungen in der Nachtzeit vorgesehen sind, erscheint es nicht fern zu liegen, dass auch Lade- und Entladevorgänge damit verbundenen sind. Diese sind nicht in den Unterlagen dargestellt. Die Nachtfahrten und die ggf. damit verbundenen Lad e- und Entladevorgänge werden deshalb abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 3
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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 61. Sitzung des Marktgemeinderates 30.03.2017 ö 4
Datenstand vom 04.09.2018 10:41 Uhr