Datum: 09.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitgliedschaft im Gemeinderat und seinen Ausschüssen
1.1 Feststellung des Listennachfolgers für Frau Marktgemeinderätin Hilde Wolf
1.2 Vereidigung des Listennachfolgers Thomas Böhrer als neues Gemeinderatsmitglied
1.3 Beschlussfassung zur Änderung der Ausschussbesetzung sowie der Vertretung in anderen Gremien
2 Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für den Parkplatz "Kanzleistraße", Großostheim
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
3.1 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauptstraße 70", OT Wenigumstadt - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Waldstraße 6", OT Wenigumstadt - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.3 3. Änderung des Bebauungsplanes "Katzenlauf", Großostheim - Aufstellungsbeschluss
3.4 Antrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflaumheimer Straße 27", Großostheim - Einleitung des Verfahrens/Aufstellungsbeschluss
3.5 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich der Ringheimer Mühle", Großostheim - Billigungs- und Abwägungsbeschluss
4 Bericht des Bürgermeisters
5 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Mitgliedschaft im Gemeinderat und seinen Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Feststellung des Listennachfolgers für Frau Marktgemeinderätin Hilde Wolf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 1.1

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass
  1. Frau Hilde Wolf aus dem Marktgemeinderat aufgrund des Rücktrittsschreibens vom 10.04.2019 aufgrund der Amtsniederlegung ausscheidet und
  2. aufgrund des Verzichts des weiteren Listennachfolgers (Herrn Christian Lieb) zum Amtsantritt nun Herr Thomas Böhrer als nächster Listennachfolger in den Marktgemeinderat eintritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Vereidigung des Listennachfolgers Thomas Böhrer als neues Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 1.2
zum Seitenanfang

1.3. Beschlussfassung zur Änderung der Ausschussbesetzung sowie der Vertretung in anderen Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 1.3

Beschluss

Der neuen Ausschussbesetzung sowie der Bes etzung der übrigen Gremien wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für den Parkplatz "Kanzleistraße", Großostheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 2

Beschluss

  1. Die Regelung hinsichtlich der Benutzungs- und Parkentgeltordnung erfolgt privatrechtlich.
2.        Die Benutzungs- und Parkentgeltordnung für den Parkplatz des Marktes Großostheim in        der Kanzleistraße wird gemäß der vorstehenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauptstraße 70", OT Wenigumstadt - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.02.2019 ö beschliessend 2.1
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.03.2019 ö vorberatend 1
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 3.1
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 02.02.2023 ö beschliessend 1.1

Beschluss

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 70“ im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 5536 der Gemarkung Wenigumstadt.
  2. Gleichzeitig werden die Entwürfe des Bebauungsplanes und dessen Begründung i.d.F. vom 09.05.2019 sowie der noch einzuarbeitenden Verbreiterung der Fahrbahn „In den Kreuzgärten“ um einen Meter (Bereich zwischen Stich- und Hauptstraße) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf den vorliegenden Entwürfen die öffentliche Auslegu ng nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen bzw. von dem Büro PlanerFM, Aschaffenburg, durchführen zu lassen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Waldstraße 6", OT Wenigumstadt - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.02.2019 ö vorberatend 2.2
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 3.2
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 02.02.2023 ö beschliessend 1.2

Beschluss

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldstraße 6“ im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 801 der Gemarkung Wenigumstadt.
  2. Gleichzeitig werden die Entwürfe des Bebauungsplanes und dessen Begründung i.d.F. vom 09.05.2019 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf den vorliegenden Entwürfen die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen b zw. von dem Büro PlanerFM, Aschaffenburg, durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Katzenlauf", Großostheim - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 3.3

Beschluss

  1. Die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Katzenlauf“ im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 19750/22, 19750/28, 19853 (vollständig), 19750/06 und 19572 (teilweise) der Gemarkung Großostheim.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf den vorliegenden Entwürfen einen Bebauungsplanentwurf samt Begründung auszuarbeiten bzw. von der Architektengemeinschaft Arno Becker - Edgar Bürger, Stuttgart, ausarbeiten zu lassen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten für einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten und ermächtigt, einen städtebaulichen Vorvertrag zur Kostenübernahme abzuschließen (sämtliche Planungskosten hat die Erbengemeinschaft als Grundstückseigentümer zu tragen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.4. Antrag zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Pflaumheimer Straße 27", Großostheim - Einleitung des Verfahrens/Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 3.4

Beschluss

  1. Gemäß Antrag vom 18.04.2019 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pflaumheimer Straße 27“ im Sinne von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke  Fl.Nr. 19967/1 (vollständig), 19900/117, 19968 und 19971 (teilweise) der Gemarkung Großostheim.
  2. Vorhabenträger ist die WLA Wohnungsbaugesellschaft Landkreisaschaffenburg mbH. Der Vorhabenträger hat die Kosten des Bauleitverfahrens zu tragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro Schuler & Schickling, Großostheim, und dem Vorhabenträger die weitere Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie des Durchführungsvertrages vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich der Ringheimer Mühle", Großostheim - Billigungs- und Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö beschliessend 3.5
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2019 ö beschliessend 1

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat macht sich den Abwägungsvorschlag i.d.F. vom 03.05.2019 zu eigen und beschließt diesen als Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB. Gleichzeitig werden die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt Begründung sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes i.d.F. vom 03.05.2019 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 4
zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2019 ö 5
Datenstand vom 13.06.2019 15:24 Uhr