Datum: 04.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bachgauhalle Großostheim
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung und Billigung der Ausbauplanung für das Neubaugebiet Holzweg, OT Pflaumheim
2 Behandlung der Bauanträge
2.1 Erneute Behandlung; Dachgeschossumbau zur selbstständigen Wohnung mit Errichtung eines Stellplatzes, Pflaumbachstraße 30, OT Pflaumheim
2.2 Erneute Behandlung; Vergrößerung und Errichtung einer Gaube, Hegelstraße 11
2.3 Erneute Behandlung - Bauvoranfrage; Abriss bestehender Gebäude mit anschließender Bebauung und Ausbau des Dachgeschosses, Bachstraße 24
2.4 Bauvoranfrage; Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Obere Straße 46, OT Wenigumstadt
2.5 Bauvoranfrage; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (6 WE), Haarstraße 24
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Mosbach“ mit 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schaafheim - frühzeitige Beteiligung des Marktes Großostheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Vorstellung und Billigung der Ausbauplanung für das Neubaugebiet Holzweg, OT Pflaumheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Der vorgelegten Ausbauplanung i.d.F. vom 27.09.2021 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung auf dieser Basis zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

2. Behandlung der Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Erneute Behandlung; Dachgeschossumbau zur selbstständigen Wohnung mit Errichtung eines Stellplatzes, Pflaumbachstraße 30, OT Pflaumheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 07.10.2021 ö beschliessend 1.1
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 2.1

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Abweichungen, wird aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Abweichungen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

2.2. Erneute Behandlung; Vergrößerung und Errichtung einer Gaube, Hegelstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 07.10.2021 ö beschliessend 1.2
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 2.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiung, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Erneute Behandlung - Bauvoranfrage; Abriss bestehender Gebäude mit anschließender Bebauung und Ausbau des Dachgeschosses, Bachstraße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 11.05.2021 ö beschliessend 1.1
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 2.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird weiterhin nicht erteilt und der Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 11.05.2021 damit bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Bauvoranfrage; Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Obere Straße 46, OT Wenigumstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 2.4

Beschluss

  1. Das beantragte Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB und ist aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe planungsrechtlich nicht zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
  2. Aufgrund der vorgenannten, planungsrechtlichen Beurteilung erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Einzelfragen mangels Sachbescheidungsinteresse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

2.5. Bauvoranfrage; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (6 WE), Haarstraße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 2.5
Bau- und Planungsausschuss 25. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 17.05.2022 ö beschliessend 1.2
Bau- und Planungsausschuss 26. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 09.06.2022 ö beschliessend 1.2

Beschluss

  1. Von der abstandsflächenrechtlichen Regelung innerhalb des einfachen Bebauungsplans „Altort Großostheim“ wird eine Befreiung in Aussicht gestellt. 

  1. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. von den Regelungen der Gestaltungssatzung für die Ortskerne werden folgende Befreiungen/Abweichungen in Aussicht gestellt:
  1. Überschreitung der max. zulässigen Gaubenbreite bei den vier geplanten Gauben zur Haarstraße mit einer Breite von jeweils 2,40 m, lt. Gestaltungssatzung max. 1,50 m
  2. Überschreitung der max. zulässigen Gaubenbreite bei den zwei geplanten Gauben zur Grabenstraße mit einer Breite von jeweils 4,70 m, lt. Gestaltungssatzung max. 1,50 m
  3. Überschreitung der max. zulässigen Giebelbreite durch die beiden geplanten Giebel mit einer Breite von ca. 5,70 m bzw. 5,80 m, lt. Gestaltungssatzung max. 1,50 m
  4. Errichtung von liegenden Dachflächenfenster, lt. B-Plan unzulässig

  1. Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Sachverhalt genannten Gestaltungsdetails Nr. 1-3 bei einem späteren Bauantrag entsprechend zu berücksichtigen bzw. mit der Verwaltung abzustimmen sind.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Mosbach“ mit 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schaafheim - frühzeitige Beteiligung des Marktes Großostheim gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Zu den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Mosbach“ mit 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schaafheim wird folgende Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen:
  1. Es wird grundsätzlich Bezug auf unsere bereits ergangenen Hinweise und Anregungen im Rahmen der Bauleitplanung „Am Mischborn“ genommen.
  2. Bei der Fortschreibung bzw. Endfassung des Verkehrsgutachtens sind sowohl die Verkehrsbelastungen des Lebensmittelmarktes als auch die bereits ermittelten Verkehrsbelastungen aus dem Wohngebiet „Am Mischborn“ summiert zu betrachten.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass hiesige Planung auch Auswirkungen auf das direkt betroffene Wasserrecht des RÜB Mosbach hat, da dieses mit mehr Schmutzwasser beaufschlagt wird. Im Trockenwetterfall erscheint dies problemlos, da die entsprechenden Reserven bis zur maximalen Menge vorhanden sind. Diese liegt bei 40 l/s und im Trockenwetterfall fließen hier ca. 8-12 l/s. Allerdings hat es Auswirkungen auf die Entlastungsmenge und -häufigkeit im Regenwetterfall. Nachdem das Wasserrecht hierzu jedoch nicht dem Markt Großostheim unterliegt, sondern die Gemeinde Schaafheim Erlaubnisinhaberin ist, muss sie sich mit der Wasserrechtsbehörde und dieser Thematik befassen. Insgesamt darf die maximale Abflussmenge die genannten 40 l/s nicht überschreiten, denn darauf ist schließlich das nachfolgende System bis hin zur Kläranlage bemessen. Das Schmutzwasser ist in Fließrichtung vor der Drossel anzuschließen, um die entsprechenden Wassermengen messen und regulieren zu können.
  4. Für die Einleitung des Niederschlagswassers in den Vorfluter ist im Rahmen der Antragstellung für das Wasserrecht aufzuzeigen, welche Veränderungen sich im Hauptbach (Pflaumbach) ergeben und wie sichergestellt wird, dass sich dadurch keine negativen Auswirkungen auf die stromabwärtigen Unterlieger in Wenigumstadt, Pflaumheim und Großostheim entstehen. Ggf. sind Rückhaltevolumen zum gedrosselten Abfluss vor einer Einleitung zu schaffen.
  5. Wie auch bereits für das Baugebiet „Am Mischborn“ sind auch ergänzend für die hiesige Planung zwischen der Gemeinde Schaafheim und dem Markt Großostheim die Auswirkungen auf die im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung von Kosten für die Abwasserentsorgung zu überprüfen. Insbesondere die Kostenaufteilung bei der Sanierung und Reparatur der entsprechenden Verbandsanlagen bis zur Kläranlage.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass -anders als bei einem Angebotsbebauungsplan- die rechtlich und tatsächlich gesicherte Erschließung im Verfahren abzubilden ist, da der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird. Die in der Anlage 3 derzeitige Ausführung, dass im Zuge der technischen Erschließungsplanung die Leistungsfähigkeit des Vorfluters zu prüfen ist und geeignete Behandlungs-/Rückhaltemaßnahmen festzulegen sind, erscheint nach unserer Auffassung derzeit nicht ausreichend.
  7. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan aufgeführten „3 Bäume event. zu erhalten“ sind zu erhalten, insbesondere aufgrund des ortsbildprägenden Standorts am Ortsausgang von Mosbach bzw. Ortseingang von Wenigumstadt.
  8. Aufgrund der Themenstellung „Flächenverbrauch“ bzw. eines generell ressourcenschonenden Umgangs sollte die Neuausweisung dieser Flächen grundsätzlich hinterfragt/überdacht werden, nachdem in unmittelbarer Nähe bereits ein Lebensmittelmarkt vorhanden ist und entsprechende Bestandsflächen genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 04.11.2021 ö 4
Datenstand vom 28.12.2021 09:14 Uhr