Datum: 03.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Ausbauplanung zum Straßenvollausbau Bahnweg
2 Klärwerk Bachgau; Prüfung der Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallverwertung Südhessen zur künftigen Klärschlammentsorgung - Abgabe einer Interessensbekundung
3 Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf die Neukalkulation
4 Neukalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2023
5 Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2023
6 Bericht des Bürgermeisters
7 Verschiedenes

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1. Vorstellung der Ausbauplanung zum Straßenvollausbau Bahnweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Ausbau des Bahnweges nach der vorgestellten Planung gemäß Variante 3 a.
Für die Überplanung der angrenzenden Grünflächen wird die Verwaltung ermächtigt ein geeignetes Landschaftsplanungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Klärwerk Bachgau; Prüfung der Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallverwertung Südhessen zur künftigen Klärschlammentsorgung - Abgabe einer Interessensbekundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 2

Beschluss

  1. Der Vorvertrag über eine interkommunale Zusammenarbeit bezüglich der Entsorgung von Klärschlamm wird zwischen dem ZAS Zweckverband Abfallentsorgung Südhessen und dem Markt Großostheim geschlossen.
  2. Die Gemeindeverwaltung soll die ggf. noch vorhandenen kommunalrechtlichen Genehmigungshürden mit der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg final klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf die Neukalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschliessend 3

Beschluss

Für die nach § 12 (1) Ziffer 2 KommHV erforderliche kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird der Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2022 (Verbuchung in Haushaltsjahr 2023) unverändert auf 1,00 v.H. festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Neukalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Kalkulationszeitraum für die Neuberechnung der Abwassergebühren wird beginnend ab 2023 auf einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2025 festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Schmutzwasserbeseitigung ein Betrag von 1.847.310,33 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung von 462.059,19 € zu Grunde gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Einleitungsmengen und Verteilungsflächen ermitteln sich folgende Gebührensätze
       Schmutzwasser:                Gebühr:        2,05.€/m³
       Niederschlagswasser:        Gebühr:        0,23.€/m².

Der beigefügten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Kalkulationszeitraum für die Neuberechnung der Wassergebühren wird beginnend ab 2023 auf einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2025 festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Wasserversorgungsanlage 1.802.650,78 € zu Grund gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Verbrauchsmengen ermittelt sich folgender Gebührensatz
       Wasser:        Gebühr: 2,21 €/m³ (netto, zzgl. 7 % USt = 2,36 €/m³)
Der beigefügten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 6
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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö 7
Datenstand vom 30.11.2022 08:29 Uhr