Mit Pachtvertrag vom 10. Mai 2005, erneuert am 09. September 2008 wurden die im Grünwalder Freizeitpark gelegene Doppelfeld Tennishalle mit Garderoben und Nebenräumen, die zugehörigen fünf Freiplätze sowie des Clubhaus mit Nebenräumen an Herrn Peter Elter verpachtet.
Der Vertrag ist unbefristet.
Die monatliche Pacht ist seit 01.01.2013 unverändert.
In 2017 hat der Pächter den Hallenboden in der Tennishalle auf seine Kosten ausgetauscht.
Im Zuge der steuerlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen der Grünwalder Freizeitpark GmbH durch das Finanzamt wurde in 2015 begonnen, mit dem Pächter Gespräche über eine Vertragsverlängerung und Fortschreibung der Pachtzinsstaffelung zu führen.
Basis der Neufassung des Pachtvertrages
ist eine 10jährige Verlängerung verbunden mit einer Mietpreissteigerung von 10 % zum 01.01.2018 sowie eine jährlich Steigerung von 2,5 % ab 2019.
Die Anfrage des Vereins Tennisfreunde Grünwald e.V. auf Verpachtung der Außenplätze an den Verein wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 30. Mai 2017 in Zusammenhang mit der „Gutachterlichen rechtlichen Stellungnahme zur Nutzung von 5 Tennisplätzen im Freizeitpark Grünwald durch einen Tennisverein“ der RAe Messerschmidt, Dr. Niemeier und Partner PartmbB vom 02. Mai 2017 behandelt.
Auf Basis des vom Gemeinderat am 30. Mai 2017 beschlossenen Prüfauftrages wurde nochmals das Gespräch mit Herrn Peter Elter gesucht, um zu prüfen, ob ein bestimmtes Kontingent der Tennisnutzung an die Tennisfreunde Grünwald e.V. vergeben werden kann.
Herr Elter hat durch die Firma Eltersports daraufhin das bereits zuvor unterbreitete Angebot erneuert, den Mitgliedern der Tennisfreunde Grünwald e.V. Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer sogenannten „Sommermitgliedschaft“ (Anfang April bis Ende September) zu nachfolgenden Preisen zu unterbreiten:
- Kinder, Jugendliche & Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr: 105,00 € pro Saison
- Erwachsene: 210,00 € pro Saison
Dieses Angebot blieb ohne Resonanz.
Darüber hinaus sieht Herr Elter keine Möglichkeit, Stundenkontingente dauerhaft an die Tennisfreunde Grünwald e.V. zu vergeben, da dies, ebenso wie die vom Verein mit Schreiben vom 28. Oktober 2017 beantragte Vermietung der Tennishalle an die Tennisfreunde Grünwald e.V., die im Jahr 1993 entwickelte und verabschiedete Grundkonzeption für den Tennissport im Grünwalder Freizeitpark (siehe Anlage 2 des Vertragsentwurfes) und die damit verbundene Gesamtfinanzierung in Frage stellen würde.
Die Verwaltung schlägt vor, an der noch unter Leitung von Bürgermeister Lindner 1993 entwickelten Grundkonzeption festzuhalten und den Vertrag mit Herrn Peter Elter zu verlängern.
In der Saison 2017 hatte der von Herrn Elter geführte TC Grünwald e.V. insgesamt 9 Mannschaften (6 Kinder-, 1 Herren-, 1 Damen-Ü40- und 1 Damen-Ü50-Mannschaften), die am Spielbetrieb des Bayerischen Tennisverbandes teilnehmen.
Dies steht auch im Zusammenhang mit dem im Erbbaurechtsvertrag vom 17. November 1998 in § 7 vereinbarten Wettbewerbsverbot, auf das der Pächter im Zuge der Diskussion über eine mögliche Nutzung der Anlage durch die Tennisfreunde Grünwald e.V. aufmerksam gemacht hat.
Für die vorgeschlagene Verlängerung ist der Gemeinderat zuständig.
Gemeinderatsmitglied Dr. Schröder beantragt den Beschluss über die Vertragsverlängerung des Pachtvertrages mit Herrn Peter Elter vorerst zu vertagen.
Der Antrag wird mit 10:14 Stimmen abgelehnt.