Bauantrag Dr. Wolf Freiherr von Holzschuher zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen und zwei Pools auf dem Grundstück Fl.Nr. 294/12 An den Römerhügeln 8;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 30.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 30.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Wolf Freiherr von Holzschuher
Bauort: An den Römerhügeln 8, Grundstück Fl. Nr. 294/12 (Grundstücksgröße 1.312 m²)
Planbereich: Bebauungsplan B 35 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (46,5° Dachneigung, Dachgeschoss kein Vollgeschoss) mit zwei Doppelgargen sowie zwei Pools.

Das Doppelhaus wird mit einer Wandhöhe von 6,50 m geplant und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Die vorgegebene Grundflächenzahl von 0,20 sowie die Geschossflächenzahl von 0,26 wird in der Hauptnutzung eingehalten Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die Garagenzufahrten mit ca. 53 m² überschritten. Die Garagenzufahrt wird mit wasserdurchlässigem Belag ausgeführt. Eine Befreiung wie in ähnlich gelagerten Fällen sollte befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgargen sowie zwei Pools herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Zufahrten) um ca. 53 m² wird befürwortet.

Es ist ein heimischer Laubbaum mit Stu 20 – 25 cm zu pflanzen.

Säulengehölze sind  nur in beengten Verhältnissen zu pflanzen.  

Die notwendigen Neupflanzungen sind als heimische Laubbäume auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2018 11:50 Uhr