Bauantrag Daniela und Thomas Weitkamp zum An- und Umbau Wohnhaus mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 269/5 an der Bodenschneidstr. 22;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 30.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 30.07.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr: Daniela und Thomas Weitkamp
Bauort: Bodenschneidstr. 22, Grundstück Fl.Nr. 269/5 (Grundstücksgröße = 982 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerber planen am bestehenden Wohnhaus einen An- und Umbau im westlichen Gebäudeteil zum Garten hin. Hierzu wird das EG Richtung Westen auf einer Fläche von 18,15 m² erweitert und schließt somit an den bereits bestehenden Anbau an. Im OG wird auf dem bereits bestehenden Anbau ein Giebel errichtet, der den Wohnraum des Vollgeschosses um ca. 13 m² erweitert.

Das Maß der baulichen Nutzung wird vollumfänglich eingehalten.

Das gegenständliche Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B 48, der für diese Art Giebel folgendes festlegt: Wandhöhe des Hauptgebäudes darf nicht überschritten, Firsthöhe des Hauptgebäudes muss um mind. 0,5 m unterschritten werden und die Außenwände müssen um mind. 1 m hinter die Außenwandebene des Hauptgebäudes zurückspringen.

Das gegenständliche Bauvorhaben wird als Änderung des Bestandes beantragt, womit gewisse bauliche Zwänge gegeben sind. Daher wird hier der Rücksprung des Giebels um einen Meter nicht eingehalten, da der Giebel im OG profilgleich auf dem bestehenden Anbau im EG errichtet wird, was aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht zu begrüßen ist.

Dadurch wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 48 hinsichtlich der Vorgabe des Rücksprungs von 1 m erforderlich, die aus den vorgenannten Gründen befürwortet werden sollte.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Der Stellplatznachweis wird mittels zweier Garagen geführt.

Die Nachbarunterschriften liegen derzeit noch nicht vor.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung als Architekt ausgeschlossen.

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Um- und Anbau an das bestehende Wohnhaus herzustellen.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 48 wegen Nichteinhaltung der Forderung zum Rücksprung des rückwärtigen Gebäudeteils / Giebels um 1 m hinter die Außenwandebene des Hauptgebäudes wird aufgrund des profilgleichen und damit gestalterisch vorzuziehenden Aufbaus auf dem bestehenden Anbau befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2018 11:50 Uhr