Kanaleinleitungsgebühr: Nachkalkulation 2014 - 2018 und Vorauskalkulation 2019 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit dem 31.12.2018 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum, der nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG (Kommunalabgabengesetz) vier Jahre nicht überschreiten soll. Der gewählte Kalkulationszeitraum beträgt in der Gemeinde Grünwald 4 Jahre und entspricht damit dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.

Neben der neuen Vorauskalkulation ist dabei nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG auch eine entsprechende Nachkalkulation durchzuführen, in welcher die Ergebnisse für diesen Zeitraum ermittelt werden. Entstandene Kostenüber-, bzw. Unterdeckungen sind dabei innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen.

Nachdem in der Gemeinde Grünwald Anschluss- und Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, diese aber nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Nachkalkulation 2015 – 2018:

Mit der zuletzt 2014 durchgeführten Kalkulation wurde hauptsächlich versucht, die erhebliche Sonderrücklage in Höhe von 1.945.000,00 € (Stand 2014) aufzulösen. Dazu wurde eine Gebührensenkung um 0,30 €/m³ Abwasser beschlossen.

Trotz dieser erheblichen Senkung der Abwassergebühr wurde aber das geplante Ziel deutlich verfehlt.

Den voraussichtlichen Einnahmen von rund 4.219.300,00 € stehen im Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 voraussichtliche Ausgaben von ca. 4.459.000,00 € gegenüber. Das RE 2018 wurde dabei zwar vorerst nur geschätzt, jedoch ergibt sich nach derzeitigem Stand für die vier Jahre des gesamten Kalkulationszeitraumes ein Fehlbetrag von 239.812,00 €. Dies bleibt weit hinter dem eigentlich geplanten Fehlbetrag von jährlich 250.000,00 € zurück.

Hauptursache hierfür sind die Haushaltsstellen 70000.5100 und 70000.6760. Beim Unterhalt Kanalnetz blieb das Rechnungsergebnis im Betrachtungszeitraum um 331.000,00 € hinter dem Ansatz zurück, und bei der Einleitungsgebühr sogar um 752.000,00 €.

Anders als geplant konnte die Sonderrücklage damit nicht gänzlich abgebaut, sondern nur um rund 216.000,00 € verringert werden.

Vorauskalkulation 2019 – 2022:

Für die neue Vorauskalkulation geht die Verwaltung von Einnahmen (ohne Kanalgebühren) in Höhe von 1.743.000,00 € und Ausgaben von in Höhe von 4.976.900,00 € aus. Von den geplanten Einnahmen in Höhe von 1.743.000,00 € entfallen allein 1.729.000,00 € auf Entnahmen aus der Sonderrücklage.

Erstmalig orientiert sich die Kalkulation dabei für den Unterhalt des Kanalnetzes nicht an dem Haushaltsansatz. Dieser wurde zwar bereits in der Haushaltsplanung deutlich gesenkt, für die Kalkulation aber nochmals um 50% gekürzt!

Die Ansätze bei den Haushaltsstellen 70000.5400, 70000.5401 und 70000.5402 wurden um 100% gekürzt, da diese Ausgaben zukünftig gesammelt auf die Haushaltsstelle 70000.5300 gebucht werden.

Als hauptsächliche Kosten verbleiben dabei noch die Dienstbezüge in Höhe von 536.000,00 €, die Innere Verrechnung in Höhe von 213.900,00 € und die Einleitungsgebühr bei der Stadt München in Höhe von 3.800.000,00 €. Nachdem der Ansatz bei der Einleitungsgebühr in der Haushaltsplanung im Vergleich zum vorherigen Kalkulationszeitraum bereits um 400.000,00 € herabgesetzt wurde, wurde auf eine weitere Kürzung in der vorliegenden Kalkulation verzichtet.

Der Fehlbetrag in Höhe von 3.233.300,00 €, der nicht durch Entnahmen aus der Sonderrücklage ausgeglichen werden kann, soll durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden.

Der Fehlbetrag ist dazu auf die voraussichtlich eingeleitete Abwassermenge umzulegen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden durchschnittlich 857.127 m³ Abwasser abgerechnet. Dies ergibt für die Jahre 2019 bis 2022 eine voraussichtliche Einleitungsmenge von 3.428.508 m³.

Es ergibt sich somit eine erforderliche Kanaleinleitungsgebühr in Höhe von 0,94 €/m³.

Die Kanaleinleitungsgebühr kann daher ab dem 01.01.2019 von derzeit 1,20 €/m³ auf dann 0,94€/m³ gesenkt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nimmt von der vorgelegten Nachkalkulation 2015 bis 2018 und der neuen Vorauskalkulation 2019 bis 2022 Kenntnis. Er beschließt die Senkung der Kanaleinleitungsgebühr um 0,26 €/m³ zum 01.01.2019 und beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 eine entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur beschlussmäßigen Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 13:39 Uhr