Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/8 an der Graf-Seyssel-Str. 7a;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 03.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Im Rahmen der Bauarbeiten wurde eine höhere als die genehmigte Firsthöhe ausgeführt. Diese Erhöhung um ca. 0,50 m wurde im Rahmen einer bauaufsichtlichen Ortseinsicht festgestellt und ein sofortiger Baustopp durch das Landratsamt München verhängt. In diesem Zusammenhang begehrt der Antragssteller mit der vorliegenden Tektur nun die Genehmigung für die erhöhte Firsthöhe (von 9.64 m auf 10,14 m) im Vergleich zur Ursprungsgenehmigung vom 09.01.2015. Die Erhöhung wird mit konstruktionstechnischen Notwendigkeiten begründet, da nach Angabe des Bauherrn für die Biberschwanzdeckung eine steilere Dachneigung bzgl. des Wasserablaufs notwendig ist.
Die Höhenentwicklung war bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung der ursprünglichen Neubebauung auf den Grundstücken 623/8 und 623/73 an der Graf-Seyssel-Str. 7 a und 9 ein Problem, weswegen die Höhe daraufhin auf 9,64 m entsprechend der Umgebungsbebauung nach unten korrigiert wurde.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorgelegten Tekturplanung nicht berührt. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.
Für die aktuelle Firsthöhe von 10,14 m wird als Bezugsfall die erst kürzlich genehmigte Bebauung an der Gabriel-von-Seidl-Str. 19 angegeben. Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass die Gabriel-von-Seidl-Straße auf die Firsthöhe bezogen als Bezugsfall gewertet werden kann, jedoch nicht die prägende Umgebungsbebauung in der Graf-Seyssel-Straße gem. der Bewertung des § 34 BauGB darstellt. Daher wird empfohlen, das Einvernehmen für die beantragte Firsthöhe von 10,14 m aus den vorgenannten Gründen nicht herzustellen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur des Einfamilienhauses mit Garage – Erhöhung der Firsthöhe – nicht herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 16.07.2019 14:33 Uhr