Mit Antrag vom 15. November 2018 stellte die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwalds den Antrag, den Einmündungsbereich an der Eichleite/ Südlichen Münchner Straße von einem Fachplaner überprüfen zu lassen um den dortigen Straßenabschnitt zu optimieren.
In der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11. März 2003 stimmte der Verwaltungsausschuss einstimmig einem Umbau im o.g. Einmündungsbereich zu.
Der Verlauf der Straße wurde nach den Plänen des Verkehrsplaners Herrn Heitzer im Jahr 2003 baulich so umgestaltet, dass die „Eichleite“ in einem 90 Grad-Winkel auf die Südliche-Münchner-Straße stößt.
Die Verwaltung bat Herrn Heitzer nochmals um Prüfung der Verkehrssicherheit im Bereich der Eichleite / Südlichen-Münchner-Straße.
Aus Sicht des Verkehrsplaners und auch der Polizeiinspektion Grünwald besteht keinerlei Notwendigkeit den Einmündungsbereich nach 15 Jahren nochmals baulich zu verändern.
Die Einmündung trifft im rechten Winkel auf die Fahrbahn und ist gut einsehbar. Im Einmündungsbereich der Eichleite befindet sich ein Halteverbot Zeichen 283 und im weiteren Verlauf ein eingeschränktes Halteverbot Zeichen 286, so dass die Sicht in diesem Bereich nicht beeinträchtigt wird.
In den letzten fünf Jahren kam es zu einem Verkehrsunfall (Autofahrer/Radfahrer) an der Einmündung Eichleite/Südliche-Münchner-Straße.
Stellungnahme des Verkehrsplaners Herr Heitzer:
Unter Bezugnahme auf das Ferngespräch mit Frau Unterreiner (Ordnungsamt Grünwald) am 23.11.2018 und die dabei angeforderte Stellungnahme zur Verkehrssicherheit an der Einmündung Eichleite/ Südl. Münchner Straße teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Einmündung der Eichleite in die Südl. Münchner Straße wurde im Jahr 2003
- unter vollständiger Ausnutzung des Straßengrundstücks Fl.-Nr. 484/4,
- nach Vorgaben der maßgeblichen Richtlinien (EAHV 93, EAE 85/95, jetzt RASt 06),
- mit der Zustimmung des Straßenbaulastträgers der Südl. Münchner Str. (Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatl. Bauamt Freising) und
- in Absprache mit den zuständigen Verkehrsbehörden (LRA München, PI Grünwald) geplant und verkehrssicher hergestellt.
Es sind damit alle Regelungen für den Entwurf und Bau von innerörtlichen Straßen eingehalten.