Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude; Bündelausschreibung Ökostrom für 2020 und 2021; Berichterstattung;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurden für die Jahre 2018 und 2019 europaweit ausgeschrieben. Für den Zeitraum ab 1.1.2020 ist nun eine neue Ausschreibung erforderlich. Die Kanzlei Becker, Büttner, Held hat hierfür den Auftrag für eine Sammelausschreibung mit der Beschaffung von 100% Ökostrom.
Das Ziel der Ökostromausschreibung ist – im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten – einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten (sog. qualifizierte Ökostromausschreibung). Die Erfahrungen aus den bislang durchgeführten Ausschreibungen zeigen zudem, dass die Beschaffung von Ökostrom für Kommunen und sonstige kommunale Träger als sog. öffentliche Auftraggeber nur mit geringen spezifischen Mehrkosten im Verhältnis zur Beschaffung von konventionellen Strom verbunden ist. Sie ist daher mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.
Die Vertreter der Kanzlei Becker Büttner Held stellen ausführlich die Ergebnisse der Bündelausschreibung vor.
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorhanden.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Kanzlei Becker Büttner Held zu den Ergebnissen der Bündelausschreibung Ökostrom für 2021 und 2022 zur Kenntnis.
Datenstand vom 21.11.2019 15:57 Uhr