Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 301/6 an der Nibelungenstr. 12;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Nibelungenstraße 11, Grundstück Fl.Nr. 301/6 (Grundstücksgröße = 1.884 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 16, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung von zwei Doppelhäusern in E+1+D-Bebauung. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss (DN 30°, Walmdach).

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden größtenteils eingehalten. Es ist aufgrund der geplanten Tiefgarage lediglich eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 184 m²  erforderlich, die wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, entsprechend befürwortet werden sollte.


Des Weiteren wird die Erteilung einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die Wandhöhe der Quergiebel um 1,25 m beantragt. Diese sollte ebenfalls befürwortet werden.


Der Stellplatznachweis wird in der Tiefgarage erbracht.

Eine finale Überprüfung des Baumbestands- und Freiflächenplanes kann bis zum Sitzungstag nicht erfolgen. Nach Ansicht der Bauverwaltung sollte die gesamte Bebauung weiter nach Süden verschoben werden, um insbesondere die schützenswerten Bäume entlang der nördlichen Grundstücksgrenze erhalten zu können. Die eingezeichneten Baumschutzzäune befinden sich sehr weit in den Wurzelbereichen.
Sollten sich durch die nachzureichende Stellungnahme des Umweltamtes umfangreichere Bedenken ergeben, ist über den Bauantrag entsprechend neu zu entscheiden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Doppelhäusern vorbehaltlich der finalen Aussage des gemeindlichen Umweltamtes herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 184 m² wegen Errichtung einer Tiefgarage mit 1 m Erdüberdeckung wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximalen Wandhöhe mit dem Quergiebel um 1,25 m wird zugestimmt.

Sollten sich durch die nachzureichende Stellungnahme des Umweltamtes umfangreichere Bedenken ergeben, ist über den Bauantrag entsprechend neu zu entscheiden.
Es wird aufgrund der in den Bauraum ragenden Bäume auch insbesondere die untere Naturschutzbehörde gebeten, zu prüfen, ob die geplanten Baumschutzmaßnahmen tatsächlich realistisch sind, da die Bebauung sehr weit in den Kronen- bzw. Wurzelbereich ragt. Gegebenenfalls ist eine Verschiebung der Gebäude erforderlich.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.11.2019 09:20 Uhr