Mit Schreiben vom 12. August 2019 stellte die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen und die Freien Demokraten (FDP) den Antrag, an der Wörnbrunner Straße/ Kaiser-Ludwig-Straße/ Josef-Sammer-Straße einen Zebrastreifen anzubringen.
Die Gemeinde Grünwald hat sich bereits vor Jahren intensiv mit dieser Thematik beschäftigt.
Im Jahre 1995 wurden die von einem Verkehrsplaner geplanten Umbaumaßnahmen am Kreuzungsbereich Kaiser-Ludwig-Straße/ Josef-Sammer-Straße/ Wörnbrunner Straße vorgenommen.
Dabei wurde die damalige Vorfahrtsregelung der Wörnbrunner Straße aufgehoben. Vorfahrtsberechtigt wurde nach dem Umbau die Josef-Sammer-Straße/ Kaiser-Ludwig-Straße.
Gleichzeitig erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Kaiser-Ludwig-Straße vor dem Kinderspielplatz auf 30km/h.
Durch diese Maßnahme wurde der Kreuzungspunkt entschärft und die Geschwindigkeit herabgesetzt.
Durch die Schaffung der Mittelinseln als sog. Querungshilfen wurden seitens der Gemeinde Grünwald Fußgängerquerungsmöglichkeiten geschaffen.
Zur Klärung der Sach- und Rechtslage wurde auch die Stellungnahme der Polizei eingeholt.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberwegs ergeben sich insbesondere aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).
Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) können solche Überwege nur dann angelegt werden, wenn es das Fußgängerverkehrsaufkommen nötig macht.
Eine Konkretisierung dieser Vorgabe erfolgt in den RFG-Ü, wonach in der Spitzenstunde mindestens 50 Personen die Straße queren müssen und zeitgleich 200 bis 300 Fahrzeuge gezählt werden müssen.
Neben dem Querungsaufkommen ist zudem zu berücksichtigen, ob eine andere geeignete Querungsmöglichkeit in zumutbarer Nähe vorhanden ist. Dabei sind Verkehrsinseln, die auch genau in diesem Bereich vorhanden sind, grundsätzlich als geeignet einzustufen.
Zwar wird an einer baulichen Querungshilfe den Fußgängern kein Vorrang eingeräumt, jedoch ist es möglich, die Fahrbahn etappenweise zu überqueren. Dies erleichtert, abhängig von den individuellen Fähigkeiten eines Kindes, auch jüngeren Schülern das Queren der Kaiser-Ludwig-Straße deutlich, da sie jeweils nur eine Fahrtrichtung beachten müssen.
Auch der Sicherheitsfaktor ist aus gemeindlicher und polizeilicher Auffassung bei baulichen Querungshilfen deutlich höher als bei Fußgängerüberwegen.
An Fußgängerüberwegen müssen querende Personen trotz des geltenden Vorrangs selbstständig Blickkontakt mit den Fahrzeuglenkern aufnehmen oder sich anderweitig überzeugen, dass der Vorrang gewährt wird. Dies führt zu einer Scheinsicherheit, da an Fußgängerüberwegen oftmals ohne Beachtung des Verkehrs die Fahrbahn betreten wird.
Aus diesem Grund wird auch im Einführungserlass zu den R-FGÜ von der Anordnung von Fußgängerüberwegen zur Sicherung des Schulwegs abgeraten.
Bezüglich der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung, haben sich erst kürzlich die Richtlinien dahingehend verändert, dass auch auf kürzeren Strecken Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können.
Nach Rücksprache mit der Polizei Grünwald wurde dies in diesem Bereich in den letzten Wochen mehrfach umgesetzt.
Aus gemeindlicher Sicht wäre eine Ausweitung des 30km/h Bereiches ab der Oberhachinger Straße wenig zielführend.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Parkdruck, Bushaltestelle etc.) ist in diesem Bereich ein „zu schnelles Fahren“ kaum möglich. Dies kann auch die Polizeiinspektion Grünwald bestätigen.
In den letzten drei Jahren ereignete sich laut Auskunft der PI 32 lediglich ein Verkehrsunfall in diesem Kreuzungsbereich.