Hortbetreuung bei Teilnahme an privaten Arbeitsgemeinschaften; Antrag Frau Katharina Otto vom 30.09.2019 zur Bürgerversammlung am 08.10.2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Frau Katharina Otto stellte mit Schreiben vom 30.09.2019 den Antrag auf Hortbetreuung bei Teilnahme an privaten Arbeitsgemeinschaften. Dieser Antrag zur Bürgerversammlung am 08.10.2019 ist in Anlage beigefügt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinde Grünwald ist es ein großes Anliegen, Eltern in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestmöglich zu unterstützen. Dies spiegelt sich vor allem in großen und vielfältigen Betreuungsangebot der Gemeinde Grünwald wieder.

Zuletzt hat die Gemeinde Grünwald mit einer Neuregelung in Bezug auf die Veränderung der Buchungszeiten in den Horten und dazugehöriger Satzungsänderung zum 01.11.2018, auf die tatsächlichen Bedarfe der Eltern reagiert.

In enger Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt München, wurden die Buchungszeitmodelle der Horte an die Bedarfe der Eltern angepasst. Hierbei musste allen voran darauf wertgelegt werden, die Anpassung in Bezug auf die Umsetzbarkeit und der Rückmeldungen der Bedarfe der Eltern, bedarfsgerecht für die Familien und dennoch qualitätssichernd und praktikabel für die Horteinrichtungen auszuarbeiten.

In den Horten ist seit 01.11.2018 die Kernzeit nunmehr von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt worden. In dieser Zeit ist das gemeinsame Mittagessen sowie Hausaufgabenzeit im Hort. Dies stellt auch die Mindestbuchungszeit dar, die (ausgenommen Kinderhaus Max) an mindestens drei Tagen pro Woche zu buchen ist 
(= 6 Stunden pro Woche; vormals 20 Stunden pro Woche).

Diese Reduzierung der Mindestbuchungszeiten wurde unter anderem geschaffen um zu ermöglichen, dass ein Hortkind bei Bedarf, mit dieser neuer zusätzlichen Buchungsvariante, an zwei Tagen pro Woche dem Hort fernbleiben könnte, um private AG`s, Nachhilfe oder Sport im Verein nachzukommen.

Pädagogische Kernzeiten:

Die pädagogische Kernzeit in den Horten ist für Zeitraum von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt. Diese Zeiten sind entsprechend frei von Hol- und Bringzeiten, d.h. in dieser Zeit können die Kinder grundsätzlich weder abgeholt noch gebracht werden.

 
In dieser Kernzeit soll eine ungestörte gemeinsame Bildungsarbeit zur Umsetzung der Inhalte des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes stattfinden. Jede Störung durch späteres Bringen bzw. früheres Abholen würde zu einer Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit führen.

Wie bereits beschrieben, wurden in enger Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde die Buchungszeitmodelle der Horte an die Bedarfe der Eltern angepasst.

Hierbei musste vor allem darauf Wert gelegt werden, die Anpassung in Bezug auf die Umsetzbarkeit und der Rückmeldungen der Bedarfe der Eltern, bedarfsgerecht für die Familien und dennoch qualitätssichernd und praktikabel für die Horteinrichtungen auszuarbeiten.

Die pädagogische Kernzeit von zwei Stunden täglich, die an mindestens drei Tagen pro Woche zu buchen ist, stellt das Minimum dar um qualitätssichernde Bildungsarbeit nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes zu gewährleisten.

Regelungen in Bezug auf die schulischen Arbeitsgemeinschaften:

Bei den schulischen Arbeitsgemeinschaften (AG`s) der Martin-Kneidl-Grundschule handelt es um Schulunterricht. Diese Arbeitsgemeinschaften sind demnach selbstverständlich kostenlos und werden von den Lehrkräften durchgeführt.

Da es sich um Schulunterricht handelt können die Hortkinder, die an einer schulischen Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, nach deren Beendigung auch wenn diese in die pädagogische Kernzeit fällt, den Hort besuchen.

Da es sich um Schulunterricht handelt, werden die Kinder auch bis zum Ende der schulischen Arbeitsgemeinschaft von der Martin-Kneidl-Grundschule betreut.

In Bezug auf den Antrag von Frau Katharina Otto:

Bei den sog. privaten „Arbeitsgemeinschaften“ handelt es sich nicht um Schulunterricht. Hierbei handelt es um private, kostenpflichtige Angebote privater Anbieter die teilweise in den Räumen der Martin-Kneidl-Grundschule angeboten werden.

Da es sich hierbei nicht um Schulunterricht handelt, stehen die Kinder demnach auch nicht unter der Betreuung der Martin-Kneidl-Grundschule. Die Kinder würden demnach nach Unterrichtsende den Hort besuchen, den Hort aufgrund des privaten Angebotes wieder verlassen und nach Beendigung des Angebotes wieder in den Hort kommen.

Dieses Gehen und Kommen würde jedes Mal zu einer Störung der pädagogischen Kernzeit und demnach zu einer Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit führen.

Aus diesen Gründen wurde u.a. die beschriebene Reduzierung der Mindestbuchungszeiten zum 01.11.2019 geschaffen um zu ermöglichen, dass ein Hortkind bei Bedarf mit dieser neuer zusätzlichen Buchungsvariante an zwei Tagen pro Woche dem Hort fernbleiben könnte, um eben private AG`s, Nachhilfe oder Sport im Verein nachzukommen.

Vorschlag der Verwaltung:

Aus den oben dargestellten Gründen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag von Frau Katharina Otto zur Erteilung einer Sondergenehmigung in Bezug auf private Arbeitsgemeinschaften abzulehnen.  

Beschluss

Der Verwaltungssauschuss beschließt einstimmig die beantragte Sondergenehmigung nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 11:50 Uhr