Antrag Dr. Gregor und Inez Wildi zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 281/1 und 281/3 an der Joseph-Keilberth-Straße 2;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.06.2015 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Gregor und Inez Wildi., 82031 Grünwald;
Bauort: Joseph-Keilberth-Str. 2 Grundstück Fl. Nrn. 281/1 u. 281/3
(Grundstücksgröße 650m² + 650m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 42/88 (B 16) vom 12.04.1990, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit Satteldach und einer Dachneigung von 30°. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss desweiteren ist die Errichtung einer Tiefgarage mit sechs Stellplätzen geplant.

Die beiden Grundstücke Fl. Nrn.: 281/1 u. 281/3 an der Joseph-Keilberth-Straße 2 und 4 werden zusammengelegt, sodass die Bauherrn eine Grundstücksgröße von 1.300m² zur Verfügung haben.

Das Maß der baulichen Nutzung im Bezug auf die Grund- und Geschossflächenzahl wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Tiefgarage um ca. 159,55m² überschritten.

Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Diese ist im Gebiet des B16 allgemein zulässig und entspricht den Festsetzungen.

Auf der Gebäudesüd- und Nordseite sind Giebel geplant, die in ihrer Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit den Giebeln um jeweils 1,45m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.

Eine Aussage über die Einfriedung wurde nicht getroffen, diese ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 16 auszuführen.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestandsplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen von ca. 159,55 m² wird befürwortet, sofern die Erdüberdeckung über der Tiefgarage mit 1,00 m ausgeführt wird.

Einer Abweichung wegen Überschreitung von 1,45 m der maximal zulässigen Wandhöhe durch die beiden Giebel wird zugestimmt.

Die Einfriedung ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 16 auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 09:56 Uhr