Weiterführung und Ausbau der Arbeitsmarktzulage für die Freien Träger;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 25.11.2014 ö. Nr. 83 – auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses vom 18.11.2014 – die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage im Erziehungsbereich (auch für die „Freien Träger“) wie Nachfolgend beschlossen:

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Erzieher/innen in der Höhe von brutto 150,00 €/Monat.

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Kinderpfleger/innen in der Höhe von brutto 100,00 €/Monat.

  1. Die Freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen sollen im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Gemeinde Grünwald bei der Arbeitsmarktzulage für das Erziehungspersonal gleichgestellt werden.

  1. Die Arbeitsmarktzulage wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis längstens zum 31.12.2020 gewährt.

Die Arbeitsmarktzulage ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist.

Teilzeitkräfte erhalten die Arbeitsmarktzulage anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Arbeitsmarktzulage zu überprüfen. Die Arbeitsmarktzulage wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt, die überwiegend mit den Kindern arbeiten.

  1. Im Haushalt der Gemeinde Grünwald sind für die Arbeitsmarktzulage jährlich 300.000,00 € einzustellen.

Dieser Beschluss hatte den vorherigen Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2013 ergänzt, der über Zuschüsse der Gemeinde an die Freien Träger sicherstellen wollte, dass innerhalb der Kindertagesstätten in Grünwald annähernd ähnliche Gebühren verlangt werden, damit sich die Grünwalder Eltern für Ihre Kinder nach dem jeweiligen Betreuungsangebot der Einrichtung und nicht nach der Besuchsgebühr für einen Betreuungsplatz entscheiden.

Die Gemeinde Grünwald gewährt Ihren Mitarbeitern im Kinderbetreuungsbereich seit dem 01.01.2019 eine erhöhte Arbeitsmarktzulage.
Um die freien Träger zu entlasten und auch um für diese eine Gleichstellung mit den Beschäftigten der Gemeinde zu erreichen, sollte die Arbeitsmarktzulage ab Januar 2021 annähernd dem Gemeindeniveau angepasst werden.
Aus verwaltungstechnischen Gründen sollte der Zuschuss an die Freien Träger für deren Mitarbeiter pauschaliert berechnet und ausbezahlt werden.



Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen folgende Regelung für Vollbeschäftigte
(39 Stunden) vor:

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Erzieher/innen in der Höhe von 260,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil.

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Kinderpfleger/innen in der Höhe von 210,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil.

  1. Gewährung einer pauschalen Arbeitsmarktzulage für Verwaltungsangestellte in der Höhe von 160,00 €/Monat brutto inkl. Arbeitgeberanteil. Es werden nur die Stunden bezuschusst, die unmittelbar mit den Verwaltungsaufgaben der Kindertagesstätten bzw. Kindertagespflege in Verbindung stehen.

  1. Die Arbeitsmarktzulage wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis längstens zum 31.12.2023 gewährt.

  1. Die Arbeitsmarktzulage ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist.

  1. Teilzeitkräfte erhalten die Arbeitsmarktzulage anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Arbeitsmarktzulage zu überprüfen. Die pauschalisierten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge.

  1. Für die Erhöhung der Arbeitsmarktzulage an die Freien Träger sind Mittel in Höhe von jährlich 250.000 € (bisher 300.000 € genehmigt) auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.
Der damalige Gemeinderatsbeschluss ging von einen höheren Mittelbedarf aus. Die tatsächlichen Abrechnungen haben nunmehr ergeben, dass die damalige Veranschlagung in dieser Höhe nicht benötigt wird.

  1. Das monatliche Antragsverfahren bleibt unverändert.

Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde am 03.12.2020 vom Finanzausschuss vorberaten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Finanzausschusses einstimmig, die Weiterführung und zugleich den Ausbau der Arbeitsmarktzulage für die Freien Träger wie in den oben aufgeführten Nrn. 1 bis 8 dargestellt, zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2021 09:20 Uhr