Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 23.03.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der letzten Gemeinderatssitzung am 23.03.2021 angefragt, warum der Gemeinderat Grünwald sich bei der konstituierenden Sitzung keine neue Geschäftsordnung gegeben hat. Laut Frau Reinhart-Maier muss zwingend eine neue Geschäftsordnung verabschiedet werden.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass hierzu die Rechtsaufsicht schriftlich angefragt wurde.

Laut schriftlicher Mitteilung des Landratsamtes München besteht keine Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderates nach Art. 45 GO eine inhaltlich geänderte Geschäftsordnung zu beschließen. Es ist jedoch erforderlich eine Geschäftsordnung für sich (als neuer Gemeinderat) bewusst zu beschließen. Dies kann auch in der Form erfolgen, dass sich die bestehende Geschäftsordnung zu eigen gemacht wird.

Weiter führt Hauptamtsleiter Dietz aus, dass aus diesem rechtlichen Hintergrund die Verwaltung in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 dem Gemeinderat vorgeschlagen hat, die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Der Gemeinderat hat die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.

Datenstand vom 21.05.2021 12:57 Uhr