Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/42 an der Hubertusstraße 10;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 14.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstr. 10, Grundstück Fl.Nr. 609/42 – Größe = 2.163m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 25B31 von 1931, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll anstelle des Wohnhauses aus den 60iger Jahren eine Neubebauung mit Tiefgarage erfolgen. 

Der Baulinienplan von 1931 setzt lediglich eine 5,00m Baugrenze (vorne an der Hubertusstraße) fest, welche durch das rückwärtige Bauvorhaben nicht tangiert wird. 

Bei dem Neubau handelt es sich um ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen in E + 1 – Bebauung. Es soll ein Flachdach zur Ausführung kommen. Die zwei Vollgeschossebenen sind nicht durchgängig (parallel übereinander) – es gibt Rücksprünge und Überbauten, welche z.T. als Dachaufsicht und in einem kleineren Bereich (nach Osten hin) als Dachterrasse ausgebildet werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten – ausgelöst durch die notwendige Zufahrt zum hinterliegenden Grundstücksteil, ist eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen erforderlich. In solchen Fällen gilt anstelle der 50%igen Überschreitung der zulässigen Grundfläche der Hauptnutzung die Regelung, dass 70% (Überschreitung der GR I) angesetzt werden dürfen. Dieser Indexwert wird nicht ausgeschöpft – gleichwohl benötigen die Antragsteller hier eine Befreiung – welche befürwortet werden soll. 

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten – es fehlen Angaben zur Einfriedung (Höhe, Art). 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Stellplätze werden in ausreichender Anzahl (vier Stück) in einer Tiefgarage nachgewiesen. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Zum Freiflächenplan / Grünordnung können noch keine Aussagen getroffen werden, da diese Planunterlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage im gemeindlichen Umweltamt waren. Laut Luftbild sind jedoch im rückwärtigen Baubereich viele Bäume vorhanden – ein Großteil wohl Nadelbäume, daher nicht geschützt. 

Auf die Stellungnahme des Umweltamtes – sobald diese vorliegt, wird verwiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Eingabepläne zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Tiefgarage (mit vier Stellplätzen) und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen (hier resultiert die Überschreitung aus der langen Zufahrt zum rückwärtigen Baubereich) wird befürwortet. 

Der Freiflächengestaltungsplan ist hinsichtlich der Angaben zur Einfriedung und den Belagsarten der Zufahrt und der Zuwegung zu ergänzen. 

Das geplante Vordach muss zum Schutz der Eiche auf Punktfundamenten errichtet werden. Die Krone muss auf dieser Seite ein Stück aufgeastet werden. 

Die vorhandene Einfahrt darf zum Schutz der wertvollen Nachbarbuche während der Bauphase nicht entfernt werden. Zusätzlich muss noch mit einer temporären Kiesschüttung im Wurzel- bzw. Kronenbereich gearbeitet werden. Bei Neugestaltung der Zufahrt ist zwingend eine freitragende, luft- und wasserdurchlässige Wurzelbrücke zu errichten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2021 14:16 Uhr