Bauort: Hubertusstr. 10, Grundstück Fl.Nr. 609/42 – Größe = 2.163m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 25B31 von 1931, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll anstelle des Wohnhauses aus den 60iger Jahren eine Neubebauung mit Tiefgarage erfolgen.
Der Baulinienplan von 1931 setzt lediglich eine 5,00m Baugrenze (vorne an der Hubertusstraße) fest, welche durch das rückwärtige Bauvorhaben nicht tangiert wird.
Bei dem Neubau handelt es sich um ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen in E + 1 – Bebauung. Es soll ein Flachdach zur Ausführung kommen. Die zwei Vollgeschossebenen sind nicht durchgängig (parallel übereinander) – es gibt Rücksprünge und Überbauten, welche z.T. als Dachaufsicht und in einem kleineren Bereich (nach Osten hin) als Dachterrasse ausgebildet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten – ausgelöst durch die notwendige Zufahrt zum hinterliegenden Grundstücksteil, ist eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen erforderlich. In solchen Fällen gilt anstelle der 50%igen Überschreitung der zulässigen Grundfläche der Hauptnutzung die Regelung, dass 70% (Überschreitung der GR I) angesetzt werden dürfen. Dieser Indexwert wird nicht ausgeschöpft – gleichwohl benötigen die Antragsteller hier eine Befreiung – welche befürwortet werden soll.
Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten – es fehlen Angaben zur Einfriedung (Höhe, Art).
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Stellplätze werden in ausreichender Anzahl (vier Stück) in einer Tiefgarage nachgewiesen.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Zum Freiflächenplan / Grünordnung können noch keine Aussagen getroffen werden, da diese Planunterlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage im gemeindlichen Umweltamt waren. Laut Luftbild sind jedoch im rückwärtigen Baubereich viele Bäume vorhanden – ein Großteil wohl Nadelbäume, daher nicht geschützt.
Auf die Stellungnahme des Umweltamtes – sobald diese vorliegt, wird verwiesen.