Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/10 an der Schlehdornstr. 3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Schlehdornstr. 3, Grundstück Fl.Nr. 448/10 – Größe = 2.010m²
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;

Mit vorliegendem Antrag auf Vorbescheid soll bauplanungsrechtlich geklärt werden, ob auf dem 2.010 m² großen Grundstück neben dem Bestandsgebäude aus 1995 zusätzlich noch ein Einfamilienwohnhaus zulässig ist. 

Einschlägig bei der Beurteilung dieser Rechtsfrage ist das Maß der baulichen Nutzung, die Abstandsflächen (nach neuer Satzung) und ggf. Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung, der Garagen- u. Stellplatzsatzung und evtl. noch die Baumschutzverordnung. 

Die Überprüfung der vorliegenden Berechnung hinsichtlich Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl für die Hauptnutzung ergab, dass diese Werte mit dem geplanten Neubau gut eingehalten werden können. 

Die Abstandsflächen entsprechen der neuen Satzung. 

Zu den Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung ist festzustellen, dass die geplante Wand- und Firsthöhe passen. Zu weiteren künftigen Planinhalten (z.B. Dachbelichtungselemente, Abgrabung etc.) können auf dieser Planbasis noch keine Aussagen gemacht werden. 

Es werden für den Neubau ausreichend Stellplätze in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. 

Gemäß Luftbild werden keine schützenswerten Bäume durch den Neubau beeinträchtigt. 

Es ist nach Prüfung festzustellen, dass das geplante Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig ist – zunächst soll im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid in einem förmlichen Genehmigungsverfahren durch Entscheidung des Landratsamtes München Planungssicherheit erlangt werden. 

Beschluss

Das GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid sein Einvernehmen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.10.2021 11:57 Uhr