Dipl. Ing. Christian Fahnberg vom Ingenieurbüro INGEVOST stellt dem Mitgliedern des Gemeinderats die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zum Radverkehrskonzept sowie zum Marktplatz vor.
Insbesondere geht er hierbei auf folgende Schwerpunkte ein:
1. Radverkehrskonzept:
- Untersuchungsinhalt;
- Art der Rad-/Fußwegeführung;
- Einrichtungen des ruhenden Verkehrs, die baulich ausgebaut oder markiert sind (Parkräume im Straßenraum ohne bauliche Merkmale oder Markierung werden nicht berücksichtigt);
- Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs;
- Verkehrsanordnungen zum Parkraummanagement;
- Verkehrsanordnungen zur Geschwindigkeit;
- Verkehrsanordnungen zur Vorfahrtsregelung;
- Verkehrsanordnungen zur Querung;
- verkehrliche Bestandsaufnahme;
- Verkehrsmengen;
- ÖPNV;
- Verkehrsunfälle mit Radbeteiligung;
- Gemäß dem Verkehrsmengenplan mit den Belastungsklassen und den vorgeschlagenen Standards ist der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße in allen Straßen außer Emil-Geis-Straße (St 2572), Tölzer Straße (St 2072), Oberhachinger Straße (M11), Südl. Münchner Straße (St 2072) und Nördl. Münchner Straße (St 2072) zu führen.
- Empfehlungen zum Radverkehr:
- jährliche Fortschreibung der Unfälle;
- Definieren von Zielen und Standards;
- Umsetzung der Ziele und Standards;
- ergänzende Zählungen
- Erstellung einer Radverkehrsmengenkarten;
- Mängelnennungen mit Hilfe einer Bürgerbefragung;
- erarbeiten von Handlungsansätzen/ -empfehlungen und Maßnahmenplan;
Dipl. Ing. Christian Fahnberg schlägt vor, folgende Ziele und Standards mit Gemeinderatsbeschluss festzulegen:
A) Ziele:
1. Steigerung des Radverkehrsanteils (Alltagsverkehr) insbesondere in der Verkehrsbeziehung zu den benachbarten Kommunen;
2. Förderung des Radverkehrs als Bestandteil einer nachhaltigen integrierten Verkehrspolitik in Grünwald;
3. Verkehrssicherheit für und durch den Radverkehr verbessern;
4. Belange des Radverkehrs bei allen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen beachten;
5. Die Grundlage einer systematischen Radverkehrsplanung ist das gemeindliche Netz für den Alltagsradverkehr;
6. Einheitliche Standards für die Radverkehrsinfrastruktur in Grünwald;
7. Förderung eines partnerschaftlichen Klimas zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern;
8. Service-Angebote für Radfahrer weiter verbessern - hierzu Standards definieren (Fahrradabstellanlagen, Verknüpfung mit dem ÖPNV);
9. Interkommunale Kommunikation zum Thema Radverkehr fortlaufend betreiben bzw. unterstützen;
B) Standards:
1. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist sinnvoll in Tempo-30-Zonen und auf Straßen mit geringem Verkehr Q= 5000 KFZ/24h;
2. Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn ist in der Regel vertretbar auf Straßen mit mäßigem Verkehr 5000<Q<10000 KFZ/24h. Für Radfahrer, die sich mehr Schutz wünschen, sind geeignete alternative Führungsformen ohne Benutzungspflicht vorzusehen;
3. Radfahren ist getrennt vom KFZ-Verkehr erforderlich auf Straßen mit starkem Verkehr Q=10000 KFZ/24h. Dabei ist auf stetige gegenseitige Sichtbeziehung zwischen KFZ, Fußgängern und Radfahrern zu achten;
4. Die Benutzungspflicht ist nur dort anzuordnen, wo durch die verpflichtende Nutzung ein Gefahrenpotential abgewendet wird und ein technisch und verkehrlich akzeptabler Ausbau des Radweges vorhanden ist;
5. Baulich angelegte Radwege sind nach dem aktuellen Stand der Technik (siehe ERA10) herzustellen: Ausreichende Breite (auch zum Überholen), Seitentrennstreifen zu KFZ, ein Niveau bei Einmündungen und Grundstückszufahrten, Abgrenzung zur Fußgängerfläche;
6. Umlaufsperren sind nur dort anzuordnen, wo es die Verkehrssicherheit erhöht (detailliertes Reglement siehe ERA10). Die Mindestmaße der ERA10 darf bei der Ausführung nicht unterschritten werden;
7. Fahrradabstellanlagen sollen grundsätzlich das Prädikat "ADFC-empfohlene Qualität" aufweisen;
8. Die Gemeinde ist mit Nachbargemeinden mit einem komfortablen, zügig zu befahrenden, direkten und sicheren Radwegesystem für den Alltagsverkehr zu verbinden:
9. Wichtige Ziele (Schulen, Geschäftsbereiche, öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen) sind für den Radverkehr anzubinden;
10 Bezüglich der Führungsformen des Radverkehrs orientiert sich die Gemeinde an den entwickelten Standardformen zur Verbesserung der Begreifbarkeit und Benutzerfreundlichkeit;
11. Das Radnetz (Alltagsnetz und Freizeitnetz) wird nach einheitlichem Standard (Wegweisende Beschilderung an Radwegen in Bayern) beschildert;
2. Marktplatz:
- Verkehrserhebungen;
- Bestandsaufnahme;
- Unfallanalyse;
- Exkurs: Einschätzung bestehender Planung (Kreisvekehr);
- erste Bewertung des Marktplatzes;
- Verkehrsmengen;
- Vermessung und Radverkehrsführung;
- Unfälle am Marktplatz;
- Bewertung
- Linksabbiegen von Süden kommend in die nördliche Seitenstraße;
- Gefährdung des Fußverkehrs durch freilaufenden Rechtsabbieger von Westen nach Süden;
- Probleme beim Ausparken in den Seitenstraßen;
- Schleichverkehrsfahrten mit KFZ von dem Straßenzug Auf der Eierweise und Tölzer Straße durch die Seitenstraßen bis hin zur Rathausstraße mit der Konsequenz von Unfallpotenzialen beim Ausparken;
- Mangelhafte Führung des Radverkehrs über den Marktplatz in allen Relationen;
- Gesichert nur äußerst umwegige Führung des Fußverkehrs über den Marktplatz in vielen Relationen;
- Zu kleine Dreiecksinsel zwischen freilaufendem Rechtsabbieger und Hauptkreuzung
- Zu große unstrukturierte Asphaltflächen;
- Verkehrsgefährdung im Bereich Tölzer Straße / Auf der Eierwiese / südliche Seitenstraße;
- Handlungsansätze
- Lassen sich die Fahrstreifenbreiten zugunsten von Radverkehrsflächen reduzieren?
- Lassen sich Räumzeiten für Fahrzeuge durch andere Ampelanordnungen verkürzen?
- Lassen sich Räumzeiten für den nichtmotorisierten Verkehr durch schmalere Fahrstreifen verkürzen?
- Treffen die derzeit zulässigen Fahrtrichtungen in den Seitenstraßen den aktuellen Bedarf?
- Lässt sich der Bereich Tölzer Straße / Auf der Eierwiese / südliche Seitenstraße verkehrssicherer gestalten?
- Lässt sich der nichtmotorisierte Verkehr verkehrssicherer über die Hauptkreuzung führen?
- Klärung der Radverkehrsführung über die Kreuzung und in den Zuläufen zur Kreuzung;
- Beurteilung einer Kreisverkehrslösung auf dem Marktplatz;
Der bei dieser Lösung notwendige Kreisel mit einem Durchmesser von fast 55 Metern wäre nachteilig für alle Fuß- und Radfahrer, da die bisher ampelgesicherten Übergänge entfallen würden. Darüberhinaus ergeben die aktuellen Verkehrszählungen dass ein Kreisverkehr nicht ausreichend leistungsfähig ist, um den Verkehr zu bewältigen. Aus diesem Grunde ist ein Kreisverkehr nicht zu empfehlen.