Jahresrechnung 2014
Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2014 (Anhang 1 zum Rechenschaftsbericht)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2014 sind in der anhängenden Excel-Tabelle die größeren Abweichungen (größer als 250.000 €) im Haushaltsvergleich zu den Haushaltsansätzen des Jahres 2014 dargestellt.
Alle Mehrausgaben sind im Anhang 1 bei der Erläuterung des jeweiligen Deckungsringes begründet dargelegt und werden zum Teil näher beleuchtet. Entsprechend der Haushaltsplanung konnte an den Vermögenshaushalt eine Zuführung in Höhe von insgesamt 2.252.234,43 €
erwirtschaftet werden. In der Folge konnte dieses Haushaltsjahr keine Rücklagenzuführung
in der Haushaltsrechnung ausgewiesen werden. Im Haushaltsplan für 2014 waren Entnahmen aus den Rücklagen (11.859.000,-€) vorgesehen, tatsächlich sind aber nur für die Sanierungsmaßnahmen der Eigentumswohnung an der Eierwiese 3 a 3.730,10 €
und für die Investitionen im Vermögenshaushalt 10.742.400,00 €
gesamt 10.746.130,10 €
aus den Rücklagen entnommen worden.
Im übrigen sind sämtliche Mehrausgaben im Rahmen der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Sonach konnte 2014 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
Einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses:
Der Finanzausschuss hat am 18.06.2015 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, die im Anhang I unter Nr. II. aufgeführten Mehrausgaben größer als 250.000 € (außer- und überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, gemäß § 2 Nr. 15 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald zu genehmigen.
Die Deckungsfähigkeit nach § 18 KommHV besteht entweder kraft Rechtsnorm oder durch entsprechende Haushaltsvermerke im Haushaltsplan. Die Haushaltsstelle 23000.9500 ist mit der Haushaltsstelle 23000.9400 und die Haushaltsstelle 88000.9320 mit der Haushaltsstelle 88100.9320 entsprechend Haushaltsvermerk als gegenseitig deckungsfähig ausgewiesen. Deshalb empfiehlt der Finanzausschuss künftig die Haushaltsansätze in entsprechender Höhe von der abgebenden Haushaltsstelle zu der annehmenden Haushaltsstelle umzubuchen, damit künftig keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben der jeweiligen Haushaltsstelle entstehen.
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Genehmigung der insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben (Anhang I außer- und überplanmäßige Ausgaben) in der Haushaltsrechnung 2014.
Künftig sollen die Haushaltsansätze im Rahmen der Deckungsfähigkeit gem. § 18 KommHV von der abgebenden zu der annehmenden Haushaltsstelle umgebucht werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 19.10.2016 13:06 Uhr