Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes BayKiBiG:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.03.2015 einstimmig die Zahlung des kommunalen Förderanteils in Höhe des staatlichen Anteils am Qualitätsbonus Plus ab dem Haushaltsjahr 2015 an gemeindeeigene, gemeindliche Einrichtungen freier Träger und an auswärtige Einrichtungen, die von Grünwalder Kindern besucht werden, unter der Voraussetzung, dass diese zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden, beschlossen.
Nun hat der bayerische Ministerrat hat am 19. Mai 2015 beschlossen, den sogenannten Basiswert für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu erhöhen. Damit fließt der bislang vorgesehene Qualitätsbonus-Plus, über den die Kommunen selbst entscheiden konnten, nun in den Basiswert als gesetzliche Leistung ein.
Durch die vom Ministerrat getroffene Entscheidung steigt jetzt die gesetzliche Leistung von 982,06 Euro pro Kind und Jahr (für 2015) auf 1.035,75 Euro. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 53,69 Euro von Seiten des Staates. Die Kommunen beteiligen sich in gleicher Weise, daher beträgt die Steigerung insgesamt 107,38 Euro. In der Umwandlung von einer freiwilligen zu einer gesetzlichen Leistung ist auch eine Dynamisierung des Betrags mit einbegriffen.
Datenstand vom 19.10.2016 13:06 Uhr