Breitbandausbau Grünwald; Bericht der Verwaltung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde in der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 31.05.2022 mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom AG nun für ganz Grünwald eigenwirtschaftlich den flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes betreibt. 

Weiter war zu prüfen, wie sich diese verbindliche und mittlerweile über alle Medien bekannt gemachte Information, auf das laufende Vergabeverfahren zum „Betreibermodell“ auswirken wird. 

Die damit beauftragte Kanzlei Dr. Ruhrmann & Kollegen haben in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Gemeinde Grünwald am 07.06.2022 auf der einschlägigen Vergabeplattform „aumass“ das Vergabeverfahren gestoppt. 

Die vergaberechtlichen Auswirkungen wurden wie folgt geprüft: 

Die Gemeinde Grünwald hat am 25.04.2022 unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av187f8f 
ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Gigabit-Netzes im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes“) veröffentlicht. 

Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahmewettbewerb endet am 07.06.2022 12:00 Uhr. 

Zwischenzeitlich hat die Telekom Deutschland GmbH angeboten, das gesamte Gemeindegebiet eigenwirtschaftlich zu erschließen. 

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: 

• Ist im Falle einer eigenwirtschaftlichen Erschließung durch die Telekom die Aufhebung des Vergabeverfahrens der Gemeinde Grünwald zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Gigabit-Netzes vergaberechtlich zulässig? 

• Welche Schadenersatzansprüche der Bieter bestehen im Falle einer Aufhebung? 

Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens bei vollständiger Aufgabe des Vergabewillens (infolge des beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Telekom) ist rechtmäßig und wirksam.

Bei einer rechtmäßigen Aufhebung stehen den Bietern keine Schadenersatzansprüche zu, weder auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen, noch auf Ersatz des entgangenen Gewinns.

Da die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorliegend nicht nur wirksam, sondern auch rechtmäßig ist, bestehen weder Schadenersatzansprüche der Bieter auf Ersatz positiven Interesses (Ersatz der Kosten der Angebotserstellung), noch auf Ersatz des negativen Interesses (entgangener Gewinn).

Fazit:

Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens bei vollständiger Aufgabe des Vergabewillens infolge des beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Telekom Deutschland GmbH ist rechtmäßig und wirksam. Bei einer rechtmäßigen Aufhebung stehen den Bietern keine Schadenersatzansprüche zu, weder auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen, noch auf Ersatz des entgangenen Gewinns.


Hinweis: 

Seit Mittwoch, den 15. Juni 2022, sind autorisierte Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Telekom in Grünwald unterwegs, welche die Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der strengen COVID-Bestimmungen besuchen und auf Wunsch beraten – wie etwa zu den modernen Glasfaser-Anschlüssen. Die professionell geschulten Kundenberater sind an dem Outfit der Deutschen Telekom zu erkennen und weisen sich entsprechend mit einem Lichtbildausweis und einem Autorisierungsschreiben aus. 

Über diese Vertriebstätigkeiten der Deutschen Telekom AG haben wir ab dem 07.06.2022 über die bekannten Plattformen „Isar-Anzeiger“ und Homepage der Gemeinde Grünwald die Öffentlichkeit informiert.

Datenstand vom 27.07.2022 11:06 Uhr