Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/23 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 33;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 33, Größe = 2.995 m²
Planbereich: Baulinienplan 65 B11, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;


Auf dem antragsgegenständlichen Grundstück wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Nebenanlagen geplant. Das Haus 2 soll in E+D-Bebauung (Mansard-Walmdach, DN 52°/25°, DG kein Vollgeschoss) mit angrenzender Doppelgarage errichtet werden. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der überlangen Zufahrt zum Hinterlieger-Grundstück überschritten. Die Überschreitung wird im Bauantrag zu Haus 1 entsprechend thematisiert und befreit.  

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der Nutzung gut in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein. 

Das Bauvorhaben hält alle weiteren baurechtlichen Parameter (Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Stellplatzsatzung) ein. 

Ein prüffähiger Baumbestandsplan lag der Verwaltung nicht vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) herzustellen

Die Rotbuche Nr. 6 sowie die Winterlinde Nr. 2 sind nicht erhaltenswert und daher zur Fällung freizugeben.  Die Stellungnahme des Umweltamtes ist Teil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.06.2022 10:00 Uhr