Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS);


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö 13

Sachverhalt

Mit Ablauf des Jahres 2022 endet der reguläre, vierjährige Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren. Von der Verwaltung wurde daher sowohl die gebotene Nachkalkulation des ablaufenden Kalkulationszeitraumes, als auch die neue Vorauskalkulation für die Jahre 2023 bis 2026 durchgeführt und dem Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in seiner Sitzung am 07.12.2022 vorgestellt.

Nach der vorgelegten Kalkulation würde sich in den Jahren 2023 bis 2026 eine erhebliche Gebührenunterdeckung ergeben, wenn die derzeitige Einleitungsgebühr unverändert beibehalten werden würde. Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat deswegen in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, eine Gebührenerhöhung gemäß der vorgelegten Vorauskalkulation in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einzuarbeiten. 

Aufgrund der Vorauskalkulation 2023 bis 2026 ergibt sich eine notwendige Gebührenerhöhung in Höhe von 1,87 €/m³, auf dann 2,81 €/m³.

Hauptursächlich für die Erhöhung sind hierbei der vollständige Abbau der Sonderrücklage Kanal durch sehr hohe Aufwendungen für den Unterhalt des Kanalnetzes und die steigenden Einleitungsgebühren bei der Stadtentwässerung München.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Verlesung des Satzungstextes die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:01 Uhr