Bauherr: Johann Dieter Lachermeier, Forsthausstraße 1, 82031 Grünwald
Bauort: Rotwandstraße 9, Grundstück Fl.Nr. 293/81 und 294/5 (Grundstücksgröße = 1.142 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die vorliegenden zwei Grundstücke haben insgesamt eine Fläche von 1.142 m². Die beiden Grundstücke sind vor der Bebauung grundbuch- und katastermäßig zu einem Baugrundstück zu vereinigen, da ansonsten das zulässige Maß der baulichen Nutzung auf den jeweiligen Grund-stücken nicht eingehalten werden kann.
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften in E+D-Bebauung mit Walmdach (DN, 52°, DG ist kein Vollgeschoss) und zwei Doppelgaragen.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,26; GRZ 0,20) wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entsprechend der Ortsgestaltungssatzung werden, bezogen auf das Hauptgebäude ebenfalls eingehalten. Mit den Quergiebeln auf der Ost- Süd- und Westseite wird die zulässige Wandhöhe jeweils um 1,31 m überschritten. Einer Überschreitung sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Die Ausnahmetatbestandsmerkmale der Ortgestaltungssatzung werden eingehalten. Insofern sollte hier einer Abweichung zugestimmt werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Allerdings wird die Kirsche auf dem Nachbargrundstück (Baum Nr. 1) stark von der geplanten Zufahrt und Garage tangiert. Während der Bauphase sind daher entsprechende Schutzmaßnahmen, wie Wurzelvorhang und Handschachtungen nach DIN1829 zu beachten. Eine Ersatzpflanzung von vier heimische
Laubbäume mit Stammumfang von 20 – 25 cm wäre angebracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.