Antrag Andrea und Alexander Brand zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/35 am Reinweg 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Andrea und Alexander Brand, Aurikelstr. 1, 82031 Grünwald;
Bauort: Reinweg 7, Grundstück Fl. Nr. 603/35 (Grundstücksgröße 1.834 m²)
Planbereich: Baulinienplan BI 22/55 vom 16.11.1956, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Der Bebauungsplan BI 22/55 setzt einen Bauraum fest – das bedeutet, dass für das genannte Baugrundstück zur nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 5,00 m durch eine sog. Baugrenze einzuhalten ist.

Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Walmdach (DN, 52°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Tiefgarage.

Die o.g. festgesetzten Baugrenzen werden jeweils eingehalten.

Im Fall der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass sowohl die Geschossflächenzahl (0,22) als auch die Grundflächenzahl (0,18) mit der Hauptnutzung jeweils eingehalten ist – hingegen ist die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen, bedingt durch die Planung einer Tiefgarage um ca. 212 m² überschritten – hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Überschreitung sollte befürwortet werden, da die Erdüberdeckung der Tiefgarage mit 1,00 m geplant wird. Nach gängiger Verwaltungspraxis können unter diesen Voraussetzungen Befreiungen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.

Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entspricht der Ortsgestaltungssatzung.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Tiefgarage mit 7 Stellplätzen ausreichend geführt.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss 1

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit sieben Stellplätzen) um ca. 212 m² wird befürwortet. Die Erdüberdeckung über der Garage ist mit 1,00 m auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Antrag GR-Mitglied Reinhart-Maier:

Der Bauausschuss fordert auf Grundlage der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes, das Tiefgaragengebäude zu verlagern, da durch die jetzige Situierung die Wurzelbereiche der Rotbuche und des Bergahorns auf dem Nachbargrundstück von dem Bau betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 19.10.2016 09:29 Uhr