Antrag auf Rückbau von Straßen; Behandlung des Antrages zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Herrn Carsten Kuchernig 

„Es wird beantragt, vermehrt gemeindliche Straßen zurückzubauen bzw. vorzusehen, vermehrt sog. Verkehrsinseln mit entsprechender Begrünung vorzusehen.

Ergänzend zu der beantragten Herabsetzung der Geschwindigkeit würde hierdurch eine weitere Absicherung der Fußgänger sowie Radfahrer erreicht werden. So laden leider insbes. Große und breite Straßen dazu ein, stark zu beschleunigen und die Breite der Straße auszunutzen.  Beispiel hierfür sei die Dr.-Max-Straße, die Ausführungen gelten jedoch auch für alle vergleichbaren Straßen.

Durch die Breite werden stark motorisierte Fahrzeuge gerne stark beschleunigt und die er- bzw. überhöhte Geschwindigkeit gehalten. Anerkanntermaßen reduzieren Verkehrsinseln ein derartiges Verhalten stark, da die permanenten Hindernisse die Fahrer immer wieder zum Abbremsen zwingen, sodass letztlich künftig zumeist die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten wird.

Zusätzlich kommt ein ästhetischer Aspekt zum Tragen. Durch den Rückbau von asphaltierten Flächen wird das Mikroklima verbessert, der Abfluss von Regenwasser verbessert und schließlich auch der Straßenbereich optisch schöner gestaltet.“


Stellungnahme Ordnungsamt:

Um sog. Verkehrsinseln als Querungshilfe überhaupt baulich realisieren zu können, müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein.

Als Orientierungshilfe bezüglich der Breite von Mittelinseln für Querungsanlagen für Menschen zu Fuß und Radfahrende sind m. E. die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06), die nähere Informationen bezüglich der Mindestanforderungen für Mittelinseln und Querungsanlagen enthalten, heranzuziehen. Die RASt 06 werden in Bayern zur Anwendung empfohlen (siehe ministerielles Rundschreiben vom 11.02.2009, IID2-43411-001/06).

Bezüglich der geforderten Breite von Mittelinseln wird empfohlen, „Inseln sollen so breit sein, dass unter Berücksichtigung der seitlichen Sicherheitsabstände zu den angrenzenden Fahrstreifen von 0,50 m hinreichende Warteflächen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werde […]. In besonderen Fällen, z. B. bei beengten Fahrbahnverhältnissen und geringem Fußgängerquerverkehr, können Mittelinseln auch schmaler als 2,00 m (z. B. 1,60 m) ausgeführt werden, um Fußgängern und Radfahrern dennoch einen Schutzraum bei der Überquerung der Straße anzubieten“ (siehe Nr. 6.1.8.2 RASt 06). 

Für Querungsanlagen für zu Fuß Gehende sieht die RASt 06 eine Breite der Insel von 2,00 m vor bei einer Breite der Wartefläche von 4,00 m, für Querungsanlagen für Radfahrende und Personen im Rollstuhl eine Breite der Insel von 2,50 m bis 3,00 m bei einer Breite der Wartefläche von mindestens 4,00 m (siehe Tabelle 32, Nr. 6.1.8.2 RASt 06). 

Für die Benutzung durch den Radverkehr gelten ergänzend zu den Ausführungen für Überquerungshilfen für zu Fuß Gehende nochmals größere Breitenanforderungen. Auch die Länge von Fahrrädern mit Anhängern ist je nach örtlicher Situation zu beachten. Bei nicht vermeidbarem Zwischenhalt sollen Mittelinseln und Mittelstreifen 3,00 m und die Wartefläche 4,00 m ausgebildet werden. Die Mindestbreite von Warteflächen auf Mittelinseln oder Mittelstreifen mit möglichem Zwischenhalt beträgt 2,50 m (siehe Nr. 6.1.9.1 RASt 06).

Auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen treffen nochmals Aussagen zu Aufstellflächen, falls der Radverkehr mitberücksichtigt werden muss.

Zu berücksichtigen ist, dass immer eine Restfahrbahnbreite von mind. 2,75 m pro Fahrspur erhalten bleiben muss.  Um den Winterdienst problemlos aufrechtzuerhalten sollte jedoch eine Restfahrbahnbreite von 3,75 m erhalten bleiben. 

Es ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall sowohl vor als auch nach der Verkehrsinsel, beidseitig ein Halteverbot angeordnet werden muss. Folglich würden Stellplätze entfallen.

Die Verwaltung wird bei zukünftigen Straßenplanungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt prüfen und soweit möglich umsetzen.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2021 aufgrund eines Antrages von Herrn Kuchernig zur Bürgerversammlung 2020 ausführlich mit dem Thema des „Rückbaus von gemeindlichen Straßen“ befasst. 

Der Verwaltungsausschuss beschloss nach ausführlicher Diskussion einstimmig, bei zukünftigen Straßensanierungen einen möglichen Bau sowie Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt zu prüfen und soweit möglich umzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei zukünftigen Straßenplanungen einen möglichen Bau sowie die Bepflanzung von Verkehrsinseln in Bezug auf die Straßenbreite bzw. den Straßenquerschnitt zu prüfen und soweit wie möglich umsetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 12:59 Uhr