Bauantrag Gemeinde Grünwald zum Neubau eines dreigruppigen Kinderhortes auf dem Grundstück Fl. Nr. 562/7 an der Dr.-Max-Str. 15;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in der öffentlichen Sitzung am 24.11.2015 mit der Angelegenheit sehr eingehend befasst. Mehrheitlich wurde damals die vorliegende Entwurfsplanung und Kosten-schätzung genehmigt.

Der Gemeinderat ermächtigte desgleichen mehrheitlich den Bauausschuss mit allen weiteren Entscheidungen zu diesem Bauvorhaben, insbesondere zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und Beschlussfassungen zu künftigen Vergaben.


Dem mit der Planung beauftragten Architekturbüro Grotzeck wurde u.a. aufgetragen zu prüfen, ob der erdgeschossige Anbau für die Hortleitung architektonisch gefälliger mit dem Hauptbau ver-bunden werden kann, z.B. in Form einer entsprechenden geneigten Überdachung. Desgleichen soll ein sichtbarer Dachüberstand ausgebildet werden. Überdies soll der Fluchtbalkon auf der Gebäudesüdseite gefälliger und transparenter gestaltet werden.


Die o.g. Planungsaufgaben hat der Architekt weitgehend planerisch umgesetzt. Ein Dachüberstand ist nunmehr gegeben, desgleichen wurde der Fluchtbalkon auf der Gebäudesüdseite im Rahmen der Genehmigungsplanung verfeinert und aus Sicht der Verwaltung deutlich gefälliger in der Formensprache und der Materialität (Faserzementplatten in Holzoptik, Brüstung Rundstab, Boden Fluchtbalkone = als Spielfläche ausgebildet, Treppenbereich = Gitterrost) gewählt.

Lediglich die Verbindung des erdgeschossigen Anbaus für die Hortleitung zum Hauptgebäude mit einem Dach kam in der planerischen Konzeption zu dem Ergebnis, dass die notwendige Zufahrt zur Küchenanlieferung leider nicht mehr möglich ist. Die abschließenden Überlegungen zur Dachsituation haben aufgezeigt, dass dieser Anbau ohne Dachverbindung nicht störend wirkt und so belassen bleiben sollte.

Der Grundriss im EG wurde leicht geändert, das hängt mit einer nun deutlich größeren Küche zusammen – für diesen Bereich wurde ein Grünwalder Küchenplaner beauftragt.


Zum Baurecht selbst:

Die Baugrenzen (verläuft in einem Abstand von 10m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der Dr.-Max-Straße) gemäß dem Baulinienplan Nr.  91 B 11 werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.

Die Art der baulichen Nutzung ist hier eine Kindertagesstätte und somit nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein im reinen Wohngebiet zulässig, da diese Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner dieses Gebietes dienen.

Als Maß der baulichen Nutzung setzt der einschlägige Bebauungsplan Nr. B 35 eine Geschossflächenzahl von 0,30 und eine Grundflächenzahl von 0,25 fest. Die max. zulässige Geschossfläche, gemessen an dem 1.562m² großen Grundstück liegt bei 475,47m² / geplant wird eine Geschossfläche von 478,37m² - somit ergibt sich hier eine geringfügige Überschreitung von 2,9m² - es sollte hier eine Befreiung befürwortet werden, da es sich zudem um eine Einrichtung für einen öffentlichen Benutzerkreis handelt.

Die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird eingehalten, die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen hingegen wird in der Hauptsache bedingt durch den Grundstückszuschnitt und Lage des Kinderhortes und der langen Zufahrtssituation überschritten. Die Zufahrt wird jedoch aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt, so dass eine Befreiung wegen geringfügigen Auswirkungen auf die Versickerungsfähigkeit des Bodens befürwortet werden kann.

Im übrigen ist § 34 BauGB planungsrechtlich anzuwenden, wonach sich ein Vorhaben in die Eigenart der Umgebungsbebauung einzufügen hat. Dies ist hier der Fall.

Die Ortsgestaltungssatzung wird in allen Belangen (insbesondere bei den geplanten Dachbelichtungselementen – hier lediglich in Form von Dachflächenfenstern - , der Dachneigung, Kniestock, Wand- und Firsthöhe) eingehalten.

Einzig auf der Gebäudewestseite ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung zur Belichtung und Entfluchtung des im UG befindlichen Mehrzweckraumes und dem Mitarbeiterraum geplant – dafür ist eine Abweichung nach der Ortsgestaltungssatzung erforderlich, diese sollte befürwortet werden. Zudem gibt es aus allen Gruppenräumen zwei getrennte Rettungswege, z.T. über den Fluchtbalkon auf der Gebäudesüdseite.

Die Nachbaranhörung wird z.Zt. von der Bauverwaltung durchgeführt – ggf. können wir dazu am Sitzungstag schon erste Aussagen machen.

Sechs Stellplätze werden oberirdisch im Zufahrtsbereich durch sog. Kopfparkbuchen in ausreichender Anzahl geplant. Der Behindertenstellplatz ist richtigerweise objektnah situiert.

Der gemeindliche Hort ist mit einem Aufzug erschlossen, das Grundstück selbst über die verkehrsberuhigte Dr.-Max-Straße – damit ist das Planungskonzept auf die Nutzung funktional abgestellt. Barrierefreiheit und Inklusion sind entsprechend bei der Planung berücksichtigt.


Das Freianlagenkonzept sieht den Erhalt der schützenswerten Bäume im Garten-/Spielbereich vor, insbesondere die Linde (StU = 2,55) Baum-Nr. 7 und die Hainbuche (StU = 1,55m) Baum Nr. 33. Die Linde müsste im westlichen Astbereich zur Standsicherheit eingekürzt werden, da dort künftig das Gebäude steht. Der Erhalt der Hainbuche erfordert zur Baumsicherung den Einbau einer sog. Wurzelbrücke und eine Verschiebung der Stellplätze nach Osten und des Mülltonnenhäuschens direkt an die östliche Grundstücksgrenze, was eine Andienung durch die Müllabfuhr erleichtert. Auf der Gebäudewestseite steht ein Spitzahorn als Grenzbaum sehr nah am künftigen Gebäude – dieser wird im Rahmen der Baugenehmigung zur Fällung beantragt / Ersatzpflanzung ist vorgesehen.

Etliche Bäume – die nicht unter die Schutzverordnung fielen – sind bereits beseitigt worden.

Im Bereich der Zufahrt sollen neben den geplanten Stellplätzen noch überdachte Fahrradabstellplätze und straßennah ein Mülltonnenhäuschen errichtet werden. In diesen Bereichen, genauso wie in der Anlieferzone zur Küche sind die heute noch stehenden Bäume (bis auf die Hainbuche Baum-Nr. 33zu beseitigen. Es wird nach Rücksprache mit der beauftragten Landschaftsarchitektin eine ausreichende Ersatzpflanzung (Ulmen und Hainbuchen) vorgenommen.

Im Südgarten werden künftig die vorhandenen Spielgeräte (welche heute im Außenbereich Hort im Gymnasium stehen) eingebaut (Nestschaukel, Klettergerüste usw.) welche durch einen Kiesweg erschlossen werden.

Die Einfriedung ist gewährleistet durch einen bestehenden Maschendrahtzaun (H = ca. 1,50m) z. T. auf Nachbargrund stehend. Zusätzlich sollen auf dem Baugrundstück diese Zaunanlagen mit Hainbuchen hinterpflanzt werden.

Hinweis:
Der unmittelbare Zufahrtsbereich wird neben einer Einzäunung mit Toranlage zusätzlich durch eine Schranke gesichert.
Die Zugangskontrolle erfolgt über diese Schranke, die per Funk bedienbar ist. Das Gebäude selbst wird wie in allen übrigen Kitas durch vorgegebene Bring- u. Holzeiten geregelt. Außer diesen Zeitfenstern erfolgt die Zugangskontrolle via Klingel und Sichtkontrolle durch das Personal.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten dreigruppigen Kinderhort.

Befreiungen wegen Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl um ca. 2,90 m² und der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen werden befürwortet.

Die ausnahmsweise Errichtung einer Abgrabung wird ebenfalls befürwortet.

Die Gemeinde beantragt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Bäume Nrn. 3, 4, 6, 22, 28, 29, 31 u. 35 (Eichen, Spitzahorn, Esche und Birken) die Fällgenehmigung. Auf dem Baugrundstück mit 1.562m² ( der Freiflächenanteil liegt bei ca. 725 m²) werden fünf Bäume erhalten und zusätzlich drei Bäume neu gepflanzt. Das gemeindliche Umweltamt forderte in der vorliegenden Fällerlaubnis nach der Baumschutzverordnung keine Ersatzpflanzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.10.2016 10:11 Uhr