Bauherr: Rutz & Alter Thiersch GmbH;
Bauort: Eichleite 12, Grundstück Fl. Nr. 467/14 (Grundstücksgröße = 790 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 29 B 33 v. 08.08.1934, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf dem gegenständlichen Baugrundstück ist die Errichtung von zwei modernen Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung (DG keine Vollgeschosse) geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um 133m² weit über die gesetzlich zugestandene 50%-Regelung (Die Grundfläche I (Hauptgebäude) darf mit den Nebenanlagen um 50% überschritten werden) überschritten. Einer derart umfangreichen Überschreitung sollte daher nicht zugestimmt werden. Im Zusammenhang mit der Stellungnahme (s.u.) des gemeindlichen Umweltamtes zum Erhalt des straßennahen Baumes Nr. 1 sollte eine Änderung der Parkplatz/Zufahrtssituation gefordert werden.
Der Architekt hat sich in der Zwischenzeit mit den Forderungen der Gemeinde auseinander gesetzt und die Planung geändert. Für die Parkierung ist nun eine Tiefgarage mit vier Stellplätzen vorgesehen. Durch diese Änderung kann zum einen der Baum Nr. 1 an der Eichleite erhalten bleiben, zum anderen wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen nun um lediglich 20m² über die gesetzlich zugestandene 50% Regelung hinaus überschritten. Die Tiefgarage erhält eine Erdüberdeckung von einem Meter.
Das Vorhaben fügt sich ansonsten in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf die geplanten Abgrabungen komplett eingehalten.
Die Abgrabungen entsprechen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollten daher im Rahmen einer Abweichung befürwortet werden.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor. Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der zur Fällung beantragte Baum Nr. 2 (Traubenkirsche) kann aufgrund des schlechten Zustandes freigegeben werden.
Die Bäume Nr. 3 (Linde) und Nr. 1 (Ahorn) sollten nach Aussage der Fachabteilung dringend erhalten werden. (siehe Anlage)
Bezugnehmend auf den Vorschlag des Umweltamtes hinsichtlich Errichtung einer Tiefgarage zum Erhalt des Ahorn (Nr. 1) an der Straße hält auch die Bauverwaltung dies für einen sinnvollen Vorschlag um auch hinsichtlich der überschrittenen Grundfläche mit den Nebenanlagen eine Lösung zu finden. Es sollte aber in jedem Fall die gesamte Parkierungs- und Zufahrtssituation überdacht werden um die Planung sowohl bau- als auch naturschutzrechtlich in Einklang zu bringen.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.