Antrag Xeller Villenbau zum Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/85 an der Rainholzstraße 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 01.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 01.08.2016 ö 8

Sachverhalt

Bauherr: Xeller Villenbau GmbH;
Bauort: Rainholzstraße 4, Grundstück Fl. Nr. 604/85 (Grundstücksgröße 1.760m²) Planbereich: Bebauungsplan 25 B 31 vom 01.06.1931, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller planen die Errichtung von zwei Einfamilienhäuser, Haus 1 in E+1+D Bebauung und Haus 2 in E+D Bebauung beide werden mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 51,95° geplant. Dachgeschoss in beiden Fällen kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird in Bezug auf die Geschoßflächenzahl und die Hauptgrundflächenzahl exakt eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garagen, Abstellraum etc.) eingehalten. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen geplant, hier entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 146 m². Eine Befreiung wie in ähnlichen Fällen sollte befürwortet werden.

Die Wandhöhe bei Haus 1 wird mit dem Giebel auf der Südseite um 1,80 m überschritten, hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung erteilt werden.

Die Wandhöhe bei Haus 2 wird mit dem Giebel auf der Südseite mit 1,80 m, auf der Westseite 1,45 m und auf der Nordseite mit 1,45 m überschritten, auch hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden.

Alle weiteren Dachbelichtungselemente entsprechen der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung.

Für beide Häuser sind Abgrabungen vorgesehen. Diese entsprechend den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung  - entsprechende Abweichungen sollten daher befürwortet werden.

Die Einfriedung entspricht der Ortsgestaltungssatzung.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mit den Doppelgaragen erbracht.

Ein prüffähiger Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan liegt derzeit zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 146 qm wird befürwortet.

Eine Überschreitung der Wandhöhe des Giebels auf der Südseite von Haus 1 um 1,80 m wird befürwortet.

Einer Überschreitung der Wandhöhe der Giebel bei Haus 2 auf der Südseite mit 1,80 m, auf der Westseite 1,45 m und auf der Nordseite mit 1,45 m wird zugestimmt.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.

Die Eiche mit 2,08 m Stammumfang fällt unter die Baumschutzverordnung und ist mit geeigneten Schutzvorkehrungen (Wurzelbrücke ect.) entsprechend zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:29 Uhr