Kindertagesstätte Max; Umwidmung der Ausrichtung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Kindertagesstätte Max, Dr.-Max-Straße 16, 82031 Grünwald, hat derzeit eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 12 Krippenplätzen und für drei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 74 Plätzen, also insgesamt für 86 gleichzeitig anwesende Kinder.

Die Einrichtung ist somit geeignet für die Aufnahme von Kindern ab einem Jahr bis zum Beginn der Grundschulpflicht.

Aktuell verfügt die Gemeinde Grünwald zusammen mit den freien Trägern über folgendes Platzangebot:


Gemeinde
Freie Träger
Gesamt
Krippenplätze
96
86
182
Kindergartenplätze
349
72
421
Hortplätze*
218
105
323
(*242 Plätze inkl. der neuen zusätzlichen Plätze im Hort an der Dr.-Max-Straße 15)

Im Bereich der Krippenplätze ist der derzeitige Bedarf mit 90% ausreichend gedeckt. Im Bereich der Kindergartenplätze ist der Bedarf derzeit mit 100% ausreichend gedeckt. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.06.2012 ö Nr. 351 ist im Bereich der Krippenplätze eine jeweils bedarfsgerechte Quote von mittelfristig bis zu 70% anzustreben.

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.06.2012 ö Nr. 351 ist im Bereich der Hortplätze eine jeweils bedarfsgerechte Quote von mittelfristig bis zu 70% anzustreben. Anhand der aktuellen Schuljahrgangsrechnung ist der Bedarf im Hortbereich derzeit mit 59% bedeckt.

Auf Grund der gestiegenen Anfrage nach Hortplätzen wurde auf Veranlassung der Gemeinde die Unterbringung von Horträumen im Kindergarten Max seitens eines Architekturbüros untersucht.

Prüfungsauftrag war die Untersuchung, in der Einrichtung eine Hortgruppe zu realisieren. Dabei würden zwei Kindergartengruppen sowie die Krippengruppe bestehen bleiben. Damit entstünde ein Kinderhaus mit 3 Einrichtungen unter einem Dach.

Das Vorhaben wurde bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Landratsamt positiv abgeklärt. Die Neugestaltung könnte mit geringen Baumaßnahmen umgesetzt werden. In jedem Fall erforderlich ist eine Trennung der Toiletten für Buben und Mädchen, da an Hortkinder andere Anforderungen gestellt werden, als an Kindergartenkinder. Auf Vorschlag des Landratsamtes könnte diese Anforderungen in jeweils einer Anlage (3 WC’s) eine abgeschlossene Kabine mit höheren Trennwänden jeweils für Jungen und Mädchen einzuplanen.

Somit könnten künftige im Gebäude der jetzigen Kindertagesstätte Max 12 Krippenkinder, 50 Kindergartenkinder und 24 Hortkinder untergebracht werden.

Von derzeit 33 Vorschulkindern im Kindergarten Max sind aktuell bereits 19 Kinder für einen Betreuungsplatz in einem Hort angemeldet, die somit künftig auch in ihrer gewohnten Einrichtung weiter den Hort besuchen könnten.

Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten während der Schließungszeit innerhalb der Sommerferien erfolgen. Die geschätzten Kosten ohne Außenflächen belaufen sich auf ca. 150.000,00 Euro.

Mit den neuen zusätzlichen 24 Hortplätzen an der Dr.-Max-Straße 15 sowie den neuen zusätzlichen 24 Hortplätzen im Kinderhaus Max wäre eine Deckungsquote von 68% erreicht.

Zur Umsetzung des neuen Konzeptes ist eine Beschlussfassung zur Umwidmung der künftigen Ausrichtung sowie die Erteilung eines Auftrages an die Verwaltung zu Umsetzung der Umbauarbeiten notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

1.        Die Kindertagesstätte Max wird mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 in das Kinderhaus Max umgewidmet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einholung der entsprechenden Betriebserlaubnis beim Landratsamt zu veranlassen.

2.        Die Bauverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Umbaumaßnahmen rechtzeitig bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2016/17 zu veranlassen.

3.        Die Umbaumaßnahme ist 2016 bei der HH-Stelle 46430.5000 Unterhalt KiTa Max nicht eingeplant worden. Es sind z. Zt. noch 20.000 € verfügbar, die aber größtenteils für den laufenden Unterhalt benötigt werden. Es ergibt sich deshalb eine überplanmäßige Ausgabe von ca. 150.000,00 Euro zzgl. der noch nicht kalkulierten Kosten für die Anpassung der entsprechenden Außenflächen. Es besteht für die HH-Stelle ein Deckungsring 501, über diesen die Umbaumaßnahme grundsätzlich abgedeckt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2016 12:22 Uhr