Antrag Helga Grundner-Hohenester zum Anbau einer Überdachung eines Swimmingpools auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/9 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 56c;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 11.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Helga Grundner-Hohenester, 82031 Grünwald
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 56c, Grundstück Fl.Nr. 613/9 (Grun
dstücksgröße = 7.867 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 65 B 11; § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerberin plant den Abbruch des bestehenden Außenpools und den Ersatz mittels Errichtung eines separaten Poolgebäudes. Des Weiteren soll ein seitlich offener, überdachter Gang als Verbindung zwischen Wohngebäude und Pool errichtet werden.
Maß der baulichen Nutzung:
Durch die Maßnahme wird sowohl die Grundfläche mit Hauptgebäude, als auch die Grundfläche mit den Nebenanlagen (GRII) berührt. Das neue Poolhaus ist auf die GRII anzurechnen. Durch den Abbruch des bisherigen Außenpools und Reduzierung der Zufahrtsflächen wird hier ein Flächenausgleich geschaffen. Allerdings ist tatsächlich durch mitunter sehr großzügige Zufahrtsbereiche die GR II auf dem Grundstück weit überschritten. Grundsätzlich ist festzustellen, dass somit eine weitere Überschreitung nach Ansicht der Verwaltung nicht in Frage kommen kann.
Der geplante Zugang vom Hauptgebäude zum Poolhaus ist hier aufgrund seiner Größe wie ein Freisitz zu sehen, der wiederum auf die Grundfläche Hauptgebäude anzurechnen ist. Nach Prüfung der Unterlagen steht aber keine Grundfläche mehr zur Verfügung, insoweit ist auch hier keine Genehmigungsfähigkeit angezeigt.
Die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten. Das Vorhaben fügt sich auch nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Poolgebäudes nicht herzustellen.
Weitere Überschreitungen der maximal zulässigen Grundflächen (Haupt- und Nebenanlagen) werden nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:33 Uhr