Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Grünwald und dem Landratsamt München hinsichtlich der Deckung des einmaligen Sachaufwandes sowie der Deckung des laufenden Sachaufwandes;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Landkreis München hat mit Beschluss des Kreistags vom 24.07.2023 für neue Schulbauprojekte die Erhöhung des Landkreisanteils auf 70% der zuweisungsfähigen und 70% nicht zuweisungsfähigen Kosten beschlossen. Die bisherige Finanzierung von Gastschülern entfällt für diese Projekte. 

Darüber hinaus hat der Kreistag mit Beschluss vom 23.03.2023 die Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale für die Jahre 2023 bis 2025 auf 100.000,00 Euro pro Schule beschlossen. 

Am 28.12.2023 ist das Landratsamt München mit der Bitte an die Gemeinde Grünwald herangetreten, die mit dem Landratsamt München geschlossene Zweckvereinbarung zu ändern und anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zu und beauftragt den 1. Bürgermeister, die Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt München zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 08:44 Uhr